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Pensionseintritt: Wann steigt der Beihilfesatz auf 70 %?

4 Min. Lesezeit
Infografik zum Wechsel des Beihilfesatzes von 50 % während der aktiven Zeit auf 70 % im Ruhestand.
Infografik zum Artikel: Pensionseintritt: Wann steigt der Beihilfesatz auf 70 %?

Der Übergang in den Ruhestand bringt für Beamte eine signifikante Änderung in der Krankenversicherung mit sich. Während die meisten aktiven Beamten einen Beihilfeanspruch von 50 % haben, erhöht sich dieser Satz mit dem Eintritt in die Pension in fast allen Bundesländern und im Bund auf 70 %. Dies hat unmittelbare positive Auswirkungen auf die PKV-Beiträge.

Die Logik hinter der Beihilfeerhöhung

Der Gesetzgeber erkennt an, dass Pensionäre im Alter meist keine privaten Vorsorgemöglichkeiten mehr zur Einkommenssteigerung haben und die Krankheitskosten statistisch steigen. Um die Beamten finanziell zu entlasten, übernimmt der Dienstherr im Ruhestand einen größeren Teil der Krankheitskosten. Der Beihilfesatz springt von 50 % auf 70 % (Ausnahme: Hessen und Bremen haben teils eigene Regelungen mit anderen Modellen oder Wahlrechten).

Auswirkung auf die Private Krankenversicherung

Da der Dienstherr nun 70 % der Kosten trägt, muss der Pensionär nur noch 30 % über seine PKV absichern. Dies führt zu einer Reduzierung des versicherten Prozentsatzes. In der Praxis bedeutet dies:

  1. Der Versicherte muss den Statuswechsel rechtzeitig seiner Versicherung melden.
  2. Der Versicherungsschutz wird von einem 50-Prozent-Tarif auf einen 30-Prozent-Tarif umgestellt.
  3. Trotz altersbedingter Beitragssteigerungen in der Branche sinkt der individuelle Zahlbetrag durch den geringeren Absicherungsbedarf oft spürbar.

Sonderfall: Kinder und Ehepartner

Solange noch Kinder im Haushalt leben, die kindergeldberechtigt sind, kann der Beihilfesatz bereits in der aktiven Zeit bei 70 % liegen (je nach Bundesland ab dem zweiten Kind). Mit dem Wegfall des Kindergeldes fällt der Satz für Aktive zurück auf 50 %, während er für Pensionäre stabil bei 70 % bleibt. Für Ehepartner von Pensionären gilt oft ebenfalls ein erhöhter Satz von 70 %, sofern deren eigenes Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet.

Meldepflicht und Fristen

Die Umstellung erfolgt nicht immer vollautomatisch durch die PKV. Beamte sollten nach Erhalt des Pensionsbescheides umgehend ihre private Krankenversicherung informieren. Der Versicherer ist gesetzlich verpflichtet, den Tarif entsprechend dem neuen Beihilfesatz anzupassen. Es findet hierbei keine erneute Gesundheitsprüfung für den reduzierten Prozentsatz statt.

Fazit

Die Erhöhung des Beihilfesatzes auf 70 % ist einer der größten Vorteile des Beamtenstatus im Alter. Sie sorgt dafür, dass die PKV-Beiträge trotz steigender Gesundheitsausgaben im Ruhestand bezahlbar bleiben. Wichtig ist, die landesspezifischen Besonderheiten (z. B. in Hessen) zu kennen und den Wechsel rechtzeitig zu dokumentieren.

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