Pflegepflichtversicherung in der Pension: Kosten für Beamte

Mit dem Eintritt in den Ruhestand ändert sich für Beamte nicht nur der Beihilfesatz für Krankheitskosten auf meist 70 %, sondern auch die Kalkulation der Pflegeversicherung. Während die Krankenversicherungsbeiträge durch den höheren Beihilfeanteil oft sinken, bleibt die Pflegepflichtversicherung (PVB) ein fixer Kostenblock, der viele Pensionäre überrascht.
Beitragsberechnung im Ruhestand
Anders als in der gesetzlichen Pflegeversicherung, wo der Beitrag prozentual vom Einkommen abhängt, ist der Beitrag in der privaten Pflegepflichtversicherung (PVB) für Beamte gedeckelt. Der Beitrag richtet sich nach dem Eintrittsalter in die PKV und dem gewählten Tarif. Im Ruhestand bleibt der Versicherungsschutz bestehen, aber es gibt eine wichtige Besonderheit: Da der Beihilfeanspruch im Pflegefall für Pensionäre meist bei 70 % liegt, muss die PKV nur noch 30 % des Risikos absichern.
Trotzdem steigen die Beiträge zur Pflegeversicherung statistisch gesehen schneller als die zur Krankenversicherung. Dies liegt an der steigenden Lebenserwartung und den gesetzlichen Leistungsausweitungen der letzten Jahre (z. B. Pflegepersonal-Stärkungsgesetz), die auch die privaten Versicherer umlegen müssen.
Beihilfeleistungen bei Pflegebedürftigkeit
Wenn ein Pensionär pflegebedürftig wird (Pflegegrad 2 bis 5), übernimmt die Beihilfe einen Großteil der Kosten. Hierbei wird unterschieden zwischen:
- Häuslicher Pflege: Die Beihilfe zahlt ein anteiliges Pflegegeld (ähnlich der gesetzlichen Kasse) oder übernimmt einen Prozentsatz der Kosten für einen Pflegedienst.
- Stationärer Pflege: Hier übernimmt die Beihilfe die pflegebedingten Aufwendungen, während die Kosten für „Hotelkosten“ (Verpflegung und Unterbringung) sowie Investitionskosten meist vom Pensionär selbst getragen werden müssen – es sei denn, es liegt eine finanzielle Überforderung vor.
Die Lücke: Warum eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll ist
Trotz 70 % Beihilfe und 30 % PKV-Pflegepflichtversicherung bleibt bei stationärer Pflege oft eine monatliche Lücke von 1.500 bis 2.500 Euro. Dies liegt daran, dass die Beihilfe nur die pflegebedingten Kosten erstattet. Die Kosten für Zimmer und Verpflegung im Heim können die Pension schnell aufzehren. Viele Beamte unterschätzen dieses Risiko und verlassen sich zu sehr auf den erhöhten Beihilfesatz im Ruhestand. Eine private Pflegezusatzversicherung (Pflegetagegeld) kann hier schon in jungen Jahren günstig abgeschlossen werden, um das Vermögen und die Erben zu schützen.
Fazit
Der Wechsel in die Pension verbessert zwar den Beihilfesatz, entbindet aber nicht von steigenden Beiträgen in der Pflegepflichtversicherung. Da die „Hotelkosten“ im Pflegeheim nicht beihilfefähig sind, sollten Beamte frühzeitig prüfen, ob ihre Altersversorgung ausreicht, um die verbleibenden Pflegekosten zu decken oder ob eine ergänzende Absicherung notwendig ist.
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