Beihilfe & Pflege im Ruhestand: Das gilt für Pensionäre

Der Übergang in den Ruhestand bringt für Beamte signifikante Änderungen bei der Beihilfe mit sich. Während im aktiven Dienst meist ein Beihilfesatz von 50 % gilt, erhöht sich dieser für Pensionäre in den meisten Bundesländern und im Bund auf 70 %. Dies reduziert den Anteil, den die private Krankenversicherung (PKV) abdecken muss. Doch wie sieht es konkret im Pflegefall aus?
Der erhöhte Beihilfesatz im Ruhestand
Mit dem Eintritt in die Pension steigt die staatliche Fürsorgequote. Da der Beamte nun 70 % seiner Krankheitskosten erstattet bekommt, muss er in der PKV nur noch einen Restkostentarif von 30 % versichern. Dies führt zu einer spürbaren Entlastung bei den monatlichen Beiträgen zur Krankenversicherung. Bei der Pflegepflichtversicherung bleibt die Struktur hingegen bestehen: Sie muss weiterhin die pflegerische Grundabsicherung leisten.
Pflegebeihilfe: Was wird übernommen?
Wenn Beamte pflegebedürftig werden, leistet die Beihilfe entsprechend des festgestellten Pflegegrades. Hierbei werden sowohl ambulante Pflegeleistungen als auch stationäre Kosten anteilig übernommen. Wichtig zu wissen: Die Beihilfe orientiert sich eng an den Leistungen der sozialen Pflegeversicherung. Das bedeutet auch, dass sie einen Pauschalbetrag für Pflegegrade auszahlt oder Sachleistungen bis zu bestimmten Höchstgrenzen erstattet.
Die Versorgungslücke bei stationärer Pflege
Trotz des 70-prozentigen Beihilfeanspruchs bleibt im Falle einer vollstationären Pflege oft eine finanzielle Lücke bestehen. Die Heimkosten setzen sich aus den Pflegekosten, den Investitionskosten sowie Verpflegung und Unterbringung (Hotelkosten) zusammen. Während die Pflegekosten anteilig gedeckt sind, müssen Pensionäre die Kosten für Unterkunft und Verpflegung oft weitgehend aus der eigenen Tasche (oder Pension) zahlen. Da diese Kosten leicht 2.000 bis 3.000 Euro pro Monat erreichen können, ist die Beihilfe hier allein oft nicht ausreichend.
Tipps zur Ergänzung des Schutzes
Da die Pflegepflichtversicherung und die Beihilfe lediglich eine „Teilkaskoversicherung“ darstellen, sollten Beamte frühzeitig über eine private Pflegezusatzversicherung nachdenken. Ein Pflegetagegeld kann helfen, den Eigenanteil im Heim zu finanzieren, ohne dass das im Berufsleben aufgebaute Vermögen oder die Immobilie angegriffen werden muss.
Fazit
Pensionäre genießen durch den 70-prozentigen Beihilfesatz zwar eine hohe staatliche Unterstützung, sind im Pflegefall aber keineswegs voll abgesichert. Besonders bei stationärer Unterbringung entstehen erhebliche Eigenanteile. Eine rechtzeitige Analyse der Versorgungssituation im Alter und eine Ergänzung durch private Vorsorge sind deshalb für Beamte im Ruhestand essenziell.
Jetzt persönlich beraten lassen
Sichern Sie sich Ihren passenden PKV-Tarif als Beamter oder Anwärter – schnell, unverbindlich und kostenfrei.