Beihilfe in der Pension: So ändert sich Ihr Anspruch

Der Übergang vom aktiven Dienst in den Ruhestand ist für Beamte ein finanziell entscheidender Moment. Während das Bruttoeinkommen sinkt, verbessert sich paradoxerweise die Situation bei der Krankenversicherung in vielen Fällen erheblich. Dies liegt an der Erhöhung des Beihilfesatzes.
Der 70-Prozent-Sprung
In den meisten Bundesländern und im Bund steigt der Beihilfesatz für Beamte mit Eintritt in die Pension von 50 % auf 70 %. Das bedeutet, dass der Dienstherr im Krankheitsfall nun 70 % der beihilfefähigen Kosten übernimmt.
Für die private Krankenversicherung (PKV) hat das zur Folge, dass nur noch ein Anteil von 30 % (statt vorher 50 %) versichert werden muss. Dies führt zu einer deutlichen Beitragsreduzierung im Alter, was die geringere Pension im Vergleich zum aktiven Gehalt abfedert.
Wichtige Voraussetzungen für den erhöhten Satz
Um den 70-prozentigen Beihilfesatz zu erhalten, müssen Beamte:
- Die Altersgrenze erreicht haben oder wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt worden sein.
- Eine Versorgung durch den Dienstherrn beziehen (Pension).
Ausnahme: In Ländern wie Hessen oder Bremen gelten teils abweichende Sätze oder Voraussetzungen. Es ist essenziell, die jeweilige Landesbeihilfeverordnung zu prüfen.
Was passiert mit der Pflegeversicherung?
Im Gegensatz zur Krankenversicherung bleibt der Beitrag zur privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) im Ruhestand bestehen. Hier gibt es keinen erhöhten Beihilfesatz. Allerdings ist der Beitrag zur PPV gesetzlich gedeckelt (nicht höher als der Höchstbeitrag der sozialen Pflegeversicherung).
Strategien zur Beitragsoptimierung
Obwohl der zu versichernde Anteil in der PKV sinkt, können die Beiträge durch das allgemeine Älterwerden und medizinische Inflation steigen. Beamte sollten daher folgende Punkte prüfen:
- Tarifanpassung: Informieren Sie Ihren Versicherer rechtzeitig über den Ruhestandstermin, damit der Tarif von 50 % auf 30 % umgestellt wird.
- Altersrückstellungen: Diese werden über die Jahre gebildet und sorgen dafür, dass die Beiträge stabil bleiben.
- Beitragsentlastungstarife: Wer in jungen Jahren in einen Beitragsentlastungstarif (BEA) eingezahlt hat, sieht nun die Früchte: Der monatliche PKV-Beitrag sinkt um den vereinbarten Betrag.
Fazit
Das System der Beihilfe ist im Alter besonders attraktiv. Durch die Steigerung des Beihilfesatzes auf 70 % sinkt die Last für die private Absicherung genau dann, wenn man es finanziell am meisten benötigt. Dennoch sollten angehende Pensionäre den Wechsel formal rechtzeitig bei ihrer Versicherung anzeigen, um von der sofortigen Beitragsersparnis zu profitieren.
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