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Beihilfe für Hinterbliebene: Witwen & Waisen

6 Min. Lesezeit
Infografik zu den Beihilfesätzen für Hinterbliebene
Infografik zum Artikel: Beihilfe für Hinterbliebene: Witwen & Waisen

Der Tod eines aktiven oder pensionierten Beamten ist ein schwerer Schlag. Neben der emotionalen Belastung kommen organisatorische Fragen auf – auch zur Krankenversicherung. Hinterbliebene (Witwen, Witwer und Waisen) haben weiterhin Anspruch auf Beihilfe, doch die Sätze und Voraussetzungen ändern sich oft grundlegend.

Erhöhung des Beihilfesatzes für Witwen

Ein wesentlicher Vorteil für Hinterbliebene ist die Anpassung des Bemessungssatzes. Während ein verheirateter Beamter im aktiven Dienst meist nur 50 % Beihilfe erhält (je nach Bundesland), steigt der Satz für Witwen und Witwer in der Regel auf 70 %.

Das bedeutet im Umkehrschluss: Die private Krankenversicherung muss nur noch 30 % der Kosten abdecken. Dies führt dazu, dass der PKV-Beitrag trotz des Wegfalls des Arbeitgeberzuschusses oder der Beihilfe-Ergänzung oft bezahlbar bleibt, da das abzusichernde Risiko für den Versicherer sinkt.

Beihilfeanspruch für Waisen

Kinder verstorbener Beamter haben Anspruch auf Waisenbeihilfe. Der Bemessungssatz liegt hier in den meisten Verordnungen bei 80 %. Der Anspruch besteht solange, wie auch ein Anspruch auf Waisengeld oder Kindergeld gegeben ist (in der Regel bis zum 25. Lebensjahr, sofern in Ausbildung).

Wichtige Einkommensgrenzen beachten

Der Beihilfeanspruch für Witwen kann an Einkommensgrenzen geknüpft sein. In einigen Bundesländern erlischt oder mindert sich der Anspruch, wenn die Hinterbliebenen über ein eigenes hohes Einkommen (z. B. aus eigener Berufstätigkeit oder hohen Renten) verfügen. Hier ist eine individuelle Prüfung der Landesbeihilfeverordnung unerlässlich.

Meldepflichten und Umstellung der PKV

Nach dem Todesfall müssen die Hinterbliebenen zeitnah handeln:

  1. Beihilfestelle informieren: Der Bemessungssatz muss offiziell umgestellt werden.
  2. PKV informieren: Der Tarif muss auf den neuen Beihilfesatz (meist Reduzierung auf 30 % für Witwen/20 % für Waisen) angepasst werden. Dies geschieht ohne erneute Gesundheitsprüfung, da es sich um eine gesetzlich bzw. verordnungsbedingte Tarifänderung handelt.

Versorgungslücke vermeiden

Problematisch kann es werden, wenn der verstorbene Beamte der alleinige Verdiener war und die Witwenpension (Versorgungsgeld) gering ausfällt. Die PKV-Beiträge müssen weiterhin pünktlich gezahlt werden. Hier hilft oft der Basis- oder Standardtarif der PKV, falls die regulären Tarife finanziell nicht mehr tragbar sind – dies sollte jedoch die letzte Option sein.

Fazit

Hinterbliebene von Beamten sind durch das Beihilfesystem vergleichsweise gut abgesichert. Die Erhöhung der Beihilfesätze auf 70 % bzw. 80 % entlastet die Haushaltskasse spürbar. Dennoch sollten Witwen und Witwer die Einkommensgrenzen ihres Bundeslandes genau kennen, um böse Überraschungen bei der Erstattung zu vermeiden.

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