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Vorsorge für die Pension: Beihilfe-Check für Beamte

4 Min. Lesezeit
Checkliste für den Übergang vom aktiven Dienst in die Pension für die Krankenversicherung
Infografik zum Artikel: Vorsorge für die Pension: Beihilfe-Check für Beamte

Der Übergang in den Ruhestand ist für Beamte nicht nur ein neuer Lebensabschnitt, sondern auch ein entscheidender Moment für die Krankenversicherung. Während sich im aktiven Dienst meist eine 50-prozentige Beihilfe mit einer 50-prozentigen PKV ergänzt, verschieben sich die Gewichte mit dem Eintritt in die Pension deutlich.

Die höhere Beihilfequote im Ruhestand

In den meisten Beihilfeverordnungen (Bund und fast alle Länder) erhöht sich der Beihilfesatz für Versorgungsempfänger auf 70 %. Das bedeutet im Umkehrschluss: Sie müssen nur noch 30 % Ihres Krankheitsrisikos über eine private Versicherung absichern. Dies führt in der Regel zu einer merklichen Senkung des PKV-Beitrags, da der Versicherungsschutz verkleinert wird.

Rechtzeitige Meldung ist Pflicht

Die Umstellung der Beihilfequote erfolgt nicht immer automatisch durch die Versicherung. Beamte müssen den offiziellen Bescheid über die Versetzung in den Ruhestand bei ihrer PKV einreichen. Geschieht dies rechtzeitig, wird der Tarif zum Stichtag des Pensionseintritts umgestellt. Dabei werden auch bereits angesparte Altersrückstellungen wirksam, was den Beitrag zusätzlich stabilisieren kann.

Besonderheit: Pflegepflichtversicherung

Im Gegensatz zur Krankenversicherung bleibt der Beitrag zur Pflegepflichtversicherung im Ruhestand oft konstant oder steigt sogar leicht an, da hier keine Quotenänderung analog zur Beihilfe stattfindet. Hier greift jedoch für viele Pensionäre die Beitragsentlastung durch den Wegfall des Krankentagegeldes, das im Ruhestand nicht mehr benötigt wird.

Was passiert mit den Wahlleistungen?

Prüfen Sie vor dem Ruhestand, ob Ihre gewählten Zusätze (z. B. Einbettzimmer, Chefarzt) weiterhin beihilfefähig sind. Manche Bundesländer kürzen Leistungen für Pensionäre oder verlangen höhere Eigenanteile für stationäre Wahlleistungen. Ein Ergänzungstarif kann hier den gewohnten Komfort im Krankenhaus sichern.

Fazit

Die Pensionierung ist finanziell gesehen für die Krankenversicherung oft vorteilhaft, da die Beihilfe einen größeren Teil der Kosten übernimmt. Dennoch ist eine aktive Kommunikation mit der Versicherung entscheidend, um den Versicherungsschutz punktgenau von 50 % auf 30 % (oder entsprechend Ihres Bundeslandes) umzustellen und von niedrigeren Prämien zu profitieren.

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