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Beihilfe für Kinder im Studium: Altersgrenzen & Ansprüche

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Infografik zum Zeitstrahl des Beihilfeanspruchs für Kinder während der Ausbildung
Infografik zum Artikel: Beihilfe für Kinder im Studium: Altersgrenzen & Ansprüche

Für Beamte ist die Absicherung der Familie einer der größten Vorteile des Beihilfesystems. Solange Kinder steuerlich berücksichtigt werden – also Kindergeld gezahlt wird – genießen sie in der Regel einen Beihilfesatz von 80 Prozent. Doch mit dem Start eines Studiums oder dem Erreichen bestimmter Altersgrenzen stellen sich viele Eltern die Frage: Wie lange bleibt mein Kind eigentlich über mich abgesichert?

Die Kopplung an das Kindergeld

Der Beihilfeanspruch für Kinder ist im Kern an den Bezug von Kindergeld gekoppelt. Solange ein Kind als „berücksichtigungsfähiger Angehöriger“ im Familienzuschlag des Beamten geführt wird, besteht auch der Anspruch auf Beihilfeleistungen. In der Regel endet dieser Anspruch mit dem 25. Lebensjahr. Es gibt jedoch Ausnahmen, etwa wenn das Kind den gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst geleistet hat oder ein freiwilliges soziales Jahr (FSJ) absolviert; in diesen Fällen kann sich der Anspruch um den entsprechenden Zeitraum verlängern.

Einkommensgrenzen für studierende Kinder

Ein kritischer Punkt während des Studiums ist das eigene Einkommen des Kindes. Übersteigt das jährliche Einkommen des Kindes (z. B. durch einen gut bezahlten Nebenjob oder ein duales Studium) bestimmte Grenzwerte, kann der Kindergeldanspruch und damit auch der Beihilfeanspruch entfallen. Hier ist Vorsicht geboten: Fällt das Kind aus der Beihilfe, muss es sich eigenständig versichern, was oft zu deutlich höheren Beiträgen in der studentischen Krankenversicherung führt.

Der Wechsel in den Studententarif

Sobald der Beihilfeanspruch erlischt – meist nach dem 25. Geburtstag – muss das Kind eine eigene Vollversicherung abschließen. Hier haben Kinder von Beamten oft die Wahl zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung für Studenten (KVdS) oder einem speziellen Studententarif einer PKV. Da ehemalige Beihilfeberechtigte oft bereits eine Anwartschaft oder einen passenden Versicherungstarif besitzen, ist der Verbleib in der PKV oft medizinisch hochwertiger und finanziell attraktiv.

Beihilfe während der Promotion

Ein häufiges Missverständnis betrifft die Zeit nach dem ersten Studienabschluss. Beginnt das Kind eine Promotion, besteht in der Regel kein Anspruch mehr auf Kindergeld – es sei denn, die Promotion wird als Teil der Erstausbildung anerkannt und das 25. Lebensjahr ist noch nicht überschritten. Meistens endet der Beihilfe-Status jedoch mit dem Tag des Masterabschlusses oder des Staatsexamens.

Fazit

Die Absicherung von Kindern über die Beihilfe während des Studiums ist kosteneffizient, endet aber meist spätestens mit dem 25. Lebensjahr. Beamte sollten frühzeitig prüfen, wann die Fristen ablaufen, um rechtzeitig den Wechsel des Kindes in eine eigenständige Absicherung (z. B. über eine Anwartschaft) zu koordinieren und Versicherungslücken zu vermeiden.

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