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Sehhilfen in Beihilfe und PKV: Was Beamte wissen müssen

4 Min. Lesezeit
Infografik zu den Erstattungsstufen einer Brille bei Beamten
Infografik zum Artikel: Sehhilfen in Beihilfe und PKV: Was Beamte wissen müssen

Gutes Sehen ist im Dienstalltag unerlässlich, doch die Kosten für hochwertige Brillen oder Kontaktlinsen sind beachtlich. Viele Beamte gehen davon aus, dass Beihilfe und PKV die Kosten für Sehhilfen komplett übernehmen. Die Realität sieht jedoch meist anders aus: Pauschalen und restriktive Fristen bestimmen das Bild.

Die Beihilfe: Festbeträge statt Vollkosten

Die Beihilfeverordnungen (insbesondere die Bundesbeihilfeverordnung und viele Landesverordnungen) haben die Erstattungen für Sehhilfen in den letzten Jahren stark reguliert. Meist wird lediglich ein Festbetrag für die Brillengläser gezahlt. Dieser orientiert sich an der Dioptrienzahl und der Art des Glases (Einstärken- vs. Mehrstärkengläser).

Ein wichtiger Punkt: Die Brillenfassung wird von der Beihilfe in der Regel überhaupt nicht bezahlt. Beamte bleiben auf den Kosten für das Gestell somit sitzen, sofern ihre PKV diesen Teil nicht explizit abdeckt. Zudem gibt es Fristen – oft wird eine neue Sehhilfe nur alle zwei oder drei Jahre bezahlt, außer die Sehkraft hat sich signifikant (meist um mindestens 0,5 Dioptrien) verändert.

Leistungen der PKV: Der entscheidende Unterschied

In der privaten Krankenversicherung hängen die Leistungen stark vom gewählten Tarif ab. Hochwertige Beihilfetarife bieten oft:

  • Pauschalbeträge: Zum Beispiel 300 bis 500 Euro für Sehhilfen innerhalb eines festen Zeitraums.
  • Prozentuale Erstattung: Übernahme von z.B. 80 % oder 100 % des Rechnungsbetrags (oft bis zu einem Maximaldeckel).
  • Zusatzleistungen: Übernahme von Kosten für Entspiegelung oder Hartschicht-Veredelungen, die die Beihilfe oft ablehnt.

Kontaktlinsen und Lasik

Kontaktlinsen sind bei der Beihilfe meist nur dann erstattungsfähig, wenn eine medizinische Indikation vorliegt (z.B. hohe Myopie ab einer bestimmten Dioptrienzahl oder Hornhautverkrümmung). Wer rein aus kosmetischen Gründen Linsen trägt, erhält oft nur den Betrag, den eine vergleichbare Brille gekostet hätte.

Noch komplexer ist das Thema Augenlasern (refraktive Chirurgie). Die Beihilfe erkennt diese Kosten oft nur bei einer sehr hohen Fehlsichtigkeit oder Unverträglichkeit von Brillen/Linsen an. In der PKV gibt es mittlerweile Tarife, die Lasik-Eingriffe nach einer gewissen Wartezeit bezuschussen oder gar voll übernehmen.

Tipps für die Einreichung

Um die maximale Erstattung zu erhalten, sollte der Augenoptiker auf der Rechnung Glaswerte, Material und eventuelle medizinische Notwendigkeiten detailliert aufführen. Reichen Sie die Rechnung zuerst bei der Beihilfe ein. Mit dem Beihilfebescheid schicken Sie die Unterlagen dann an Ihre PKV, um den Restbetrag im Rahmen Ihres Tarifs einzufordern.

Fazit

Bei Sehhilfen klafft zwischen den tatsächlichen Kosten beim Optiker und der Beihilfeerstattung oft eine Lücke. Da die Beihilfe meist nur Festbeträge für Gläser leistet und das Gestell ignoriert, ist ein leistungsstarker PKV-Tarif mit einem hohen Budget für Sehhilfen für Brillenträger einer der wichtigsten Bausteine beim Abschluss der Versicherung.

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