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Logopädie und Ergotherapie: Beihilfe-Erstattung für Beamte

4 Min. Lesezeit
Infografik Vergleich Beihilfe-Höchstsätze vs. tatsächliche Kosten für Heilmittel
Infografik zum Artikel: Logopädie und Ergotherapie: Beihilfe-Erstattung für Beamte

Heilmittel wie Ergotherapie, Logopädie oder Physiotherapie sind wesentliche Bestandteile vieler Heilungspläne. Doch gerade bei längerfristigen Behandlungen stellen Beamte oft fest, dass zwischen der Rechnung des Therapeuten und der Erstattung durch die Beihilfe eine finanzielle Lücke klafft. Dies liegt an den sogenannten Höchstsätzen.

Die Systematik der Beihilfefähigen Höchstbeträge

Anders als bei ärztlichen Leistungen, die nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) abgerechnet werden, gibt es für Heilmittel in der Beihilfe feste Euro-Beträge pro Sitzung. Diese Beträge sind in den Anlagen zur Bundesbeihilfeverordnung (BBhVO) oder den jeweiligen Landesverordnungen festgelegt. Das Problem: Viele Therapeuten in Ballungsräumen kalkulieren ihre Preise deutlich über diesen Sätzen, da die Beihilfesätze oft nicht die tatsächlichen Betriebskosten decken.

Ergotherapie und Logopädie: Besondere Anforderungen

Damit die Beihilfe überhaupt leistet, muss eine schriftliche Verordnung des Arztes vorliegen, die vor Beginn der Behandlung ausgestellt wurde. In der Logopädie beispielsweise müssen die Dauer der Sitzung (z.B. 45 oder 60 Minuten) und die Frequenz klar definiert sein. Überschreitet der Therapeut den Höchstsatz, bleibt der Beamte auf dem Differenzbetrag sitzen – es sei denn, er ist entsprechend versichert.

Die Rolle der PKV und der Ergänzungstarife

Die private Krankenversicherung erstattet in der Regel den tariflich vereinbarten Prozentsatz (meist 20% bis 50%) der tatsächlichen Kosten, sofern diese als angemessen gelten. Um die Lücke, die durch die gedeckelten Beihilfesätze entsteht, zu schließen, bieten fast alle Versicherer spezielle „Beihilfe-Ergänzungstarife“ an. Diese übernehmen die Restkosten, die nach Abzug der Beihilfe und der PKV-Grundleistung verbleiben.

Fazit

Beamte sollten bei Heilmitteln wie Logopädie oder Ergotherapie stets die aktuellen Höchstsatzlisten im Blick behalten. Ohne einen leistungsstarken Ergänzungstarif in der PKV drohen bei chronischen Erkrankungen oder Entwicklungsverzögerungen bei Kindern signifikante Zuzahlungen. Ein kurzer Vergleich der Rechnungsbeträge mit der Beihilfetabelle vor Behandlungsstart schützt vor bösen Überraschungen.

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