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Pflegefall als Beamter: Leistungen der Beihilfe im Überblick

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Infografik zur Kostenverteilung im Pflegefall für Beamte
Infografik zum Artikel: Pflegefall als Beamter: Leistungen der Beihilfe im Überblick

Das Thema Pflegebedürftigkeit wird in der aktiven Dienstzeit oft verdrängt, ist aber ein zentraler Pfeiler der Absicherung. Für Beamte gilt: Die soziale Pflegeversicherung der GKV gibt es für sie nicht. Stattdessen sind sie in der privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) versichert, die das Pendant zur staatlichen Beihilfe bildet.

Pflegegrade als Basis der Leistung

Die Leistungen bei Pflegebedürftigkeit richten sich nach dem festgestellten Pflegegrad (1 bis 5). Das Verfahren zur Feststellung ist für Privatversicherte und gesetzlich Versicherte identisch und erfolgt durch den Medizinischen Dienst (Compass Private Pflegeberatung für PKV-Versicherte).

Sobald ein Pflegegrad vorliegt, übernimmt die Beihilfe einen prozentualen Anteil der förderfähigen Pflegekosten – entsprechend dem persönlichen Beihilfesatz (meist 50 % für Aktive, 70 % für Pensionäre). Die private Pflegepflichtversicherung deckt den restlichen Prozentsatz ab.

Häusliche vs. Stationäre Pflege

Bei der häuslichen Pflege haben Beamte die Wahl zwischen Pflegegeld (bei Pflege durch Angehörige) und Pflegesachleistungen (professionelle Pflegedienste). Die Sätze sind gesetzlich fixiert.

Interessant wird es bei der stationären Pflege im Heim. Hier decken Beihilfe und PPV zwar die pflegebedingten Aufwendungen bis zu den Höchstbeträgen, aber die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und die sogenannten Investitionskosten müssen vom Beamten selbst getragen werden. Diese „Hotelkosten“ können je nach Region monatlich mehrere tausend Euro betragen.

Die Deckungslücke schließen

Da die Pflegepflichtversicherung lediglich eine „Teilkaskoversicherung“ ist, verbleibt fast immer ein erheblicher Eigenanteil. Pensionäre, die 70 % Beihilfe erhalten, sind zwar besser gestellt als viele GKV-Versicherte, dennoch kann die Pflege das mühsam aufgebaute Kapital im Alter schnell aufzehren.

Eine private Pflegezusatzversicherung (Pflegetagegeld oder Pflege-Bahr) ist daher für viele Beamte eine sinnvolle Ergänzung. Damit lässt sich der Eigenanteil im Heim oder bei intensiver häuslicher Pflege abdecken, ohne dass das Erbe oder die Pension angegriffen werden müssen.

Besonderheiten bei Familienangehörigen

Berücksichtigen Sie, dass auch beihilfeberechtigte Ehepartner oder Kinder im Pflegefall abgesichert sind. Die Sätze folgen hier dem jeweiligen Beihilfestatus des berücksichtigungsfähigen Angehörigen. Wichtig ist, die Anträge zeitnah zu stellen, da Pflegeleistungen in der Regel erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt werden.

Fazit

Die Kombination aus Beihilfe und privater Pflegepflichtversicherung bietet Beamten eine solide Grundabsicherung. Dennoch bleibt ein finanzielles Restrisiko, insbesondere bei stationärer Unterbringung. Eine frühzeitige Analyse der potenziellen Versorgungslücke und der Abschluss einer Zusatzversicherung sind dringend zu empfehlen.

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