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Check-up für Beamte: Vorsorge richtig abrechnen

6 Min. Lesezeit
Infografik zu Vorsorgeintervallen und Abrechnungsschritten für Beamte
Infografik zum Artikel: Check-up für Beamte: Vorsorge richtig abrechnen

Prävention spielt in der privaten Krankenversicherung und der Beihilfe eine zentrale Rolle. Beamte haben Anspruch auf regelmäßige Gesundheits-Check-ups, die weit über das Maß der gesetzlichen Krankenkassen hinausgehen können. Doch bei der Abrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gibt es einige Details zu beachten.

Umfang der Vorsorgeuntersuchungen

Während die gesetzliche Vorsorge oft nur Basis-Parameter abdeckt, erstattet die Beihilfe in Verbindung mit der PKV häufig umfassendere Check-ups. Dazu gehören neben der körperlichen Untersuchung oft auch Belastungs-EKGs, Ultraschalluntersuchungen der Organe sowie erweiterte Laborwerte (z.B. PSA-Wert bei Männern oder großes Blutbild).

Abrechnung nach GOÄ: Was Beamte wissen müssen

Ärzte rechnen Vorsorgeleistungen meist nach den Ziffern 29 (Gesundheitsuntersuchung) oder spezifischen Einzelleistungen der GOÄ ab. Wichtig ist hierbei:

  • Steigerungssätze: Die Beihilfe erkennt in der Regel Aufwendungen bis zum 2,3-fachen Satz ohne besondere Begründung an.
  • Ausschlusskriterien: Bestimmte Ziffern dürfen nicht nebeneinander berechnet werden. Ein erfahrener Arzt kennt diese Regeln, dennoch sollten Beamte die Rechnung kurz prüfen, bevor sie diese bei der Beihilfestelle einreichen.

Intervalle und Altersgrenzen

Die Beihilfeverordnungen der Länder und des Bundes schreiben unterschiedliche Intervalle vor. Häufig ist ein umfassender Check-up alle zwei Jahre ab dem 35. Lebensjahr vorgesehen. Einige moderne PKV-Tarife für Beamte bieten jedoch bereits früher oder in kürzeren Abständen Vorsorgeleistungen an, teils sogar ohne Anrechnung auf eine etwaige Beitragsrückerstattung (BRE).

Der Vorteil: Vorsorge ohne Selbstbehalt

Ein großer Pluspunkt in vielen Beihilfetarifen: Vorsorgeuntersuchungen werden oft nicht auf den vertraglich vereinbarten Selbstbehalt angerechnet. Das bedeutet, Beamte können zur Vorsorge gehen, ohne dass sie die Kosten erst komplett selbst tragen müssen, bis die Selbstbeteiligungsgrenze erreicht ist. Auch die Beitragsrückerstattung bleibt bei vielen Versicherern unberührt, wenn lediglich Vorsorgeleistungen in Anspruch genommen wurden.

Fazit

Beamte sollten ihren Anspruch auf regelmäßige Check-ups konsequent nutzen. Durch die Abrechnung nach GOÄ erhalten sie eine hochwertige Diagnostik, die durch das Zusammenspiel von Beihilfe und PKV meist vollumfänglich gedeckt ist. Es lohnt sich, vorab einen Blick in den eigenen Tarif zu werfen, um zu prüfen, ob Vorsorgeleistungen die Beitragsrückerstattung gefährden oder ob es hierfür spezielle Bonusregelungen gibt.

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