Honorar-Überschreitung: Wenn der Arzt über dem 2,3-Satz abrechnet

In der privaten Krankenversicherung und Beihilfe ist der „2,3-fache Satz“ der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) der Standardwert für eine durchschnittliche Behandlung. Doch spezialisierte Fachärzte oder komplexe Eingriffe führen oft zu höheren Steigerungssätzen. Für Beamte kann dies zur Kostenfalle werden.
Das System der Steigerungssätze
Die GOÄ sieht für ärztliche Leistungen einen Gebührenrahmen vor:
- 1,0-facher Satz: Der einfache Gebührensatz.
- 2,3-facher Satz: Der Regelsatz für Leistungen ohne besondere Schwierigkeit.
- 3,5-facher Satz: Der Höchstsatz bei Begründung durch den Arzt.
Alles, was über den 3,5-fachen Satz hinausgeht, erfordert eine vorherige schriftliche Honorarvereinbarung gemäß § 2 GOÄ.
Erstattung durch die Beihilfe
Die Beihilfe ist hier streng. Leistungen werden grundsätzlich nur bis zum 2,3-fachen Satz ohne Weiteres erstattet. Ein Steigerungssatz bis zum 3,5-fachen Wert wird nur dann anerkannt, wenn der Arzt eine individuelle, patientenbezogene Begründung liefert. Pauschale Begründungen wie „hoher Zeitaufwand“ reichen oft nicht aus. Überschreitungen über den 3,5-fachen Satz hinaus sind in der Beihilfe fast nie erstattungsfähig, selbst wenn sie medizinisch gerechtfertigt scheinen.
Die Rolle der PKV und Ergänzungstarife
Die private Krankenversicherung folgt in der Regel der Argumentation der Beihilfe, ist aber bei Premium-Tarifen oft kulanter. Entscheidend für Beamte ist jedoch der Beihilfe-Ergänzungstarif. Ein guter Ergänzungstarif deckt genau jene Lücken ab, die entstehen, wenn die Beihilfe Leistungen oberhalb der Regelgrenzen kappt.
Was tun bei hohen Rechnungen?
Sollte Ihr Arzt einen hohen Steigerungssatz ansetzen, beachten Sie folgende Schritte:
- Begründung prüfen: Ist die Begründung auf der Rechnung spezifisch? (z. B. „erhöhte Blutungsneigung“, „schwierige anatomische Verhältnisse“).
- Rechnungsprüfung: Lassen Sie die Rechnung ggf. von Ihrer PKV oder einem spezialisierten Dienstleister prüfen, bevor Sie zahlen.
- Honorarvereinbarung: Unterschreiben Sie niemals ungeprüft Vereinbarungen, die Sätze über 3,5 vorsehen, ohne Rücksprache mit Ihrer Versicherung.
Fazit
Überschreitungen des 2,3-fachen Satzes sind im medizinischen Alltag häufig. Während die PKV meist mitzieht, fordert die Beihilfe detaillierte Begründungen. Beamte sollten darauf achten, dass ihr PKV-Tarif auch Leistungen bis zum Höchstsatz (3,5) und idealerweise darüber hinaus (über Ergänzungstarife) absichert, um nicht auf Differenzkosten sitzen zu bleiben.
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