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Hörgeräte für Beamte: Beihilfe und PKV-Erstattung 2024

6 Min. Lesezeit
Übersicht der Erstattungsanteile für Hörgeräte bei Beamten
Infografik zum Artikel: Hörgeräte für Beamte: Beihilfe und PKV-Erstattung 2024

Moderne Hörgeräte sind kleine Hochleistungsrechner, die das Leben bei nachlassendem Gehör massiv erleichtern. Für Beamte stellt sich jedoch oft die Frage: Wie viel Luxus wird eigentlich erstattet? Da die Preise für hochwertige Geräte schnell mehrere tausend Euro erreichen können, ist die Kenntnis der Beihilferegelungen entscheidend.

Höchstbeträge der Beihilfe

Die Beihilfe erstattet Aufwendungen für Hörgeräte nicht unbegrenzt. In der Regel gibt es pro Ohr einen festgesetzten Höchstbetrag. Auf Bundesebene liegt dieser oft bei etwa 1.500 Euro pro Gerät (einschließlich Zubehör). Viele Bundesländer orientieren sich an diesen Werten oder haben leicht abweichende Pauschalen.

Zu beachten ist, dass in diesem Betrag oft auch die Kosten für die Anpassung durch den Akustiker sowie eine Reparaturpauschale enthalten sind. Wer sich für ein teureres Modell entscheidet, das über diese Sätze hinausgeht, muss den Differenzbetrag meist selbst tragen – es sei denn, es liegt eine besondere medizinische Begründung vor, warum ein günstigeres Modell nicht ausreicht.

Die Rolle der PKV bei der Hörgeräteversorgung

Die private Krankenversicherung übernimmt den im Tarif vereinbarten Prozentsatz der restlichen Kosten. Doch Vorsicht: Manche PKV-Tarife begrenzen die Erstattung für Hilfsmittel ebenfalls auf bestimmte Höchstsätze oder haben Kataloge, in denen die erstattungsfähigen Geräte gelistet sind.

Ein hochwertiger Beihilfe-Ergänzungstarif kann hier Gold wert sein. Solche Tarife übernehmen oft die Differenzkosten, die über die beihilfefähigen Höchstbeträge hinausgehen, sodass auch modernste Bluetooth-fähige Hörgeräte ohne hohen Eigenanteil finanziert werden können.

Der Weg zum neuen Hörgerät

Damit die Abrechnung reibungslos funktioniert, sollten Beamte diesen Weg einhalten:

  1. HNO-Arzt: Eine fachärztliche Verordnung ist zwingend erforderlich. Hier muss die medizinische Notwendigkeit (Grad der Schwerhörigkeit) dokumentiert sein.
  2. Kostenvoranschlag: Reichen Sie den Kostenvoranschlag des Akustikers sowohl bei der Beihilfestelle als auch bei der PKV zur Vorabprüfung ein.
  3. Testphase: Nutzen Sie die Möglichkeit, verschiedene Geräte probehalber zu tragen. Nur so lässt sich feststellen, ob das Gerät den individuellen Anforderungen entspricht.

Was wird nicht übernommen?

Kosten für Batterien oder Ladestationen gehören in der Regel zu den nicht beihilfefähigen Aufwendungen des täglichen Lebens. Diese müssen Beamte selbst tragen. Ausnahmen gibt es manchmal bei minderjährigen Kindern von Beamten, hier sind die Regelungen oft großzügiger.

Fazit

Die Versorgung mit Hörgeräten ist für Beamte durch die Kombination aus Beihilfe und PKV gut abgesichert. Dennoch decken die Regelsätze meist nur eine solide Mittelklasse-Versorgung ab. Wer High-End-Technik wünscht, sollte seinen PKV-Tarif prüfen oder sich auf eine Zuzahlung einstellen. Eine vorherige Zusage beider Stellen schützt vor finanziellen Überraschungen.

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