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Hilfsmittel mieten oder kaufen? Regeln für Beamte

4 Min. Lesezeit
Vergleichsgrafik Miete vs. Kauf von Hilfsmitteln
Infografik zum Artikel: Hilfsmittel mieten oder kaufen? Regeln für Beamte

Ob Rollstuhl, Pflegebett oder Schlafapnoe-Gerät: Medizinische Hilfsmittel sind oft teuer. Für Beamte stellt sich bei der Versorgung die Frage, ob die Beihilfe und die PKV eher den Kauf oder die Miete der Geräte bevorzugen. Die Entscheidung hat nicht nur finanzielle, sondern auch bürokratische Konsequenzen.

Die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Beihilfe

Grundsätzlich gilt in der Beihilfe das Gebot der Wirtschaftlichkeit. Das bedeutet: Die günstigere Variante wird bevorzugt. Bei Hilfsmitteln, die voraussichtlich nur für einen kurzen Zeitraum benötigt werden (z. B. Krücken nach einem Beinbruch), wird die Beihilfe in der Regel nur die Mietkosten übernehmen. Bei chronischen Erkrankungen hingegen ist der Kauf oft die wirtschaftlichere Wahl.

Besonderheit: Pauschalabrechnung bei Mietgeräten

Bei bestimmten Geräten, wie etwa CPAP-Masken zur Behandlung von Schlafapnoe, setzen viele Krankenversicherungen und Beihilfestellen auf Versorgungspauschalen. Hierbei wird ein Vertrag mit einem Sanitätshaus geschlossen, das das Gerät inklusive Wartung und Ersatzteilen für einen Zeitraum (z. B. 2-5 Jahre) zur Verfügung stellt. Beamte sollten hier darauf achten, dass die Pauschale komplett beihilfefähig ist.

Was passiert bei Reparaturen?

  • Beim Kauf: Reparaturkosten müssen separat als beihilfefähige Aufwendungen eingereicht werden. Hierbei ist oft erneut eine ärztliche Verordnung oder eine Begründung der Notwendigkeit erforderlich.
  • Bei der Miete: Hier sind Wartung und Instandsetzung meist in der Mietgebühr enthalten, was den Verwaltungsaufwand für den Beamten erheblich reduziert.

Die Rolle des Hilfsmittelverzeichnisses

Sowohl die Beihilfe als auch die PKV haben Listen, welche Hilfsmittel in welchem Umfang erstattet werden. Wichtig ist: Nur weil ein Hilfsmittel im GKV-Hilfsmittelverzeichnis steht, bedeutet das nicht automatisch, dass die Beihilfe es voll übernimmt. Besonders bei „Doppelnutzen“ (Geräte, die auch als allgemeine Gebrauchsgegenstände gelten könnten) ist Vorsicht geboten.

Fazit

Beamte sollten bei teuren Hilfsmitteln vorab klären, ob eine Mietlösung von der Beihilfe gefordert wird. Während Miete oft stressfreier in der Wartung ist, bietet der Kauf mehr Unabhängigkeit. In jedem Fall sollte eine schriftliche Kostenzusage beider Stellen eingeholt werden, bevor der Mietvertrag unterschrieben wird.

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