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Hinterbliebenenversorgung: Beihilfe für Witwen & Waisen

6 Min. Lesezeit
Infografik zu den Beihilfesätzen für Hinterbliebene im Vergleich
Infografik zum Artikel: Hinterbliebenenversorgung: Beihilfe für Witwen & Waisen

Der Tod eines geliebten Menschen ist eine emotionale Ausnahmesituation. Für Hinterbliebene von Beamten kommen zusätzlich komplexe versorgungsrechtliche Fragen hinzu. Besonders die Krankenversicherung und die Beihilfeansprüche ändern sich grundlegend, sobald der Hauptversicherte verstirbt.

Der Status als 'Berücksichtigungsfähige Angehörige'

Solange der Beamte lebt, sind Ehepartner und Kinder meist als berücksichtigungsfähige Angehörige über dessen Beihilfeanspruch mitversichert. Mit dem Ableben des Beamten ändert sich dieser Status: Witwen, Witwer und Waisen werden in der Regel zu eigenständig beihilfeberechtigten Personen, sofern sie einen Anspruch auf Witwen- oder Waisengeld haben.

Erhöhung der Beihilfesätze

Eine wichtige finanzielle Entlastung bietet die Änderung der Bemessungssätze. In den meisten Beihilfeverordnungen (insbesondere im Bund) gelten folgende Sätze für Hinterbliebene:

  • Witwen und Witwer: Der Beihilfesatz steigt oft auf 70 % (statt der üblichen 50 % oder 70 % bei zwei Kindern).
  • Waisen: Kinder, die Waisengeld beziehen, erhalten häufig einen Beihilfesatz von 80 %.

Das bedeutet, dass die private Krankenversicherung (PKV) nur noch den Restanteil von 30 % bzw. 20 % abdecken muss. Dies führt zu einer deutlichen Senkung der monatlichen Versicherungsprämien für die Hinterbliebenen.

Umstellung der PKV-Tarife

Nach dem Tod des Beamten muss die Versicherung zeitnah informiert werden. Die Hinterbliebenen haben das Recht, ihre Tarife innerhalb einer Frist (meist zwei Monate) ohne erneute Gesundheitsprüfung an die neuen Beihilfesätze anzupassen.

Da der Beihilfesatz steigt, sinkt das Risiko für den Versicherer, was den Beitrag reduziert. Zudem entfallen für Waisen oft die Altersrückstellungen, was die Tarife für junge Menschen sehr günstig macht. Wichtig ist jedoch, dass die Witwe oder der Witwer einen eigenen Vertrag fortführt und nicht als 'Anhängsel' eines nicht mehr existierenden Vertrages gelistet bleibt.

Einkommensgrenzen für Ehepartner

Ein kritischer Punkt bei Witwen und Witwer ist das eigene Einkommen. In vielen Bundesländern erlischt der Beihilfeanspruch, wenn die eigenen Einkünfte der Witwe eine bestimmte Grenze überschreiten (häufig zwischen 18.000 und 20.000 Euro pro Jahr). Wird diese Grenze überschritten, muss die Person sich zu 100 % privat versichern oder – falls möglich – in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Hier ist eine genaue Prüfung der jeweiligen Landesbeihilfeverordnung essenziell.

Besonderheiten bei Waisen

Waisen behalten den Beihilfeanspruch in der Regel so lange, wie sie auch kindergeldberechtigt sind (meist bis zum 25. Lebensjahr, sofern sie sich in Ausbildung befinden). Danach endet die Privilegierung, und es muss eine Vollversicherung oder eine anderweitige Absicherung (z. B. über den Arbeitgeber) erfolgen.

Fazit

Die soziale Absicherung für Hinterbliebene im öffentlichen Dienst ist im Vergleich zur freien Wirtschaft sehr gut. Die Erhöhung der Beihilfesätze auf 70 % oder 80 % fängt einen Teil der wegfallenden Bezüge auf. Dennoch ist schnelles Handeln bei der Meldung an die Beihilfestelle und das Versicherungsunternehmen nötig, um Überzahlungen zu vermeiden und den Versicherungsschutz lückenlos zu garantieren.

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