Zahnbehandlung & Beihilfe: Achtung bei Material- und Laborkosten

Zahnersatz kann teuer werden – das gilt auch für Beamte. Zwar übernimmt die Beihilfe je nach Familienstand 50 bis 70 % der Kosten, doch der Teufel steckt im Detail, genauer gesagt in den Material- und Laborkosten (M&L). Hier erleben viele Staatsdiener eine unangenehme Überraschung, wenn die Erstattung niedriger ausfällt als erwartet.
Die M&L-Liste der Beihilfe
Anders als beim zahnärztlichen Honorar, das sich nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) richtet, haben viele Beihilfestellen eigene Verzeichnisse für Material- und Laborkosten. In diesen Listen ist genau festgelegt, wie viel beispielsweise eine Goldlegierung, Keramikverblendung oder eine Laborleistung maximal kosten darf.
Liegt die Rechnung des Dentallabors über diesen Pauschalen, kürzt die Beihilfe den erstattungsfähigen Betrag. Das bedeutet: Die 50 % oder 70 % Beihilfe beziehen sich dann nur auf den gedeckelten Betrag, nicht auf die tatsächlichen Kosten.
Die Rolle der privaten Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung erstattet ihren Prozentsatz (z.B. 50 % bei aktiven Beamten) ebenfalls auf Basis des Rechnungsbetrages. Doch Vorsicht: Auch viele PKV-Tarife für Beamte haben eigene M&L-Listen oder begrenzen die Erstattung auf einen bestimmten Prozentsatz der Laborkosten. Ohne einen hochwertigen Beihilfe-Ergänzungstarif kann so eine Deckungslücke entstehen, die der Beamte selbst tragen muss.
So vermeiden Sie hohe Zuzahlungen
- Heil- und Kostenplan (HKP): Reichen Sie vor Beginn einer umfangreichen Zahnbehandlung (Implantate, Brücken, Kronen) den HKP sowohl bei der Beihilfe als auch bei der PKV ein. Sie erhalten dann eine verbindliche Auskunft über die zu erwartende Erstattung.
- Beihilfeergänzungstarif: Prüfen Sie, ob Ihr PKV-Vertrag einen Ergänzungstarif enthält. Gute Tarife fangen die Kürzungen der Beihilfe bei den Material- und Laborkosten auf und schließen die Lücke zu 100 %.
- Vergleich der Labore: Fragen Sie Ihren Zahnarzt, ob er mit Laboren zusammenarbeitet, die sich an den beihilfefähigen Höchstsätzen orientieren.
Fazit
Zahnersatz ist für Beamte kein finanzielles Wagnis, wenn man die Fallstricke bei den Materialkosten kennt. Durch die Vorab-Prüfung des Kostenplans und die Wahl eines leistungsstarken Ergänzungstarifs lassen sich Eigenanteile minimieren oder gänzlich vermeiden.
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