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Schwangerschaft & Geburt: Beihilfe-Leistungen für Beamte

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Infografik zu den Leistungen bei Schwangerschaft für Beamtinnen
Infografik zum Artikel: Schwangerschaft & Geburt: Beihilfe-Leistungen für Beamte

Die Nachricht einer Schwangerschaft ist mit großer Freude, aber auch mit organisatorischen Fragen verbunden. Beamtinnen und berücksichtigungsfähige Ehepartner von Beamten genießen durch das System aus Beihilfe und PKV eine exzellente medizinische Versorgung. Doch welche Leistungen werden konkret erstattet und wo gibt es Fallstricke?

Vorsorgeuntersuchungen und Diagnostik

Die Beihilfe übernimmt die Kosten für die klassischen Vorsorgeuntersuchungen gemäß den Mutterschaftsrichtlinien. Dazu gehören Ultraschalluntersuchungen, Bluttests und die Überwachung der Entwicklung des Kindes. Auch Zusatzleistungen wie das Ersttrimester-Screening oder der NIPT (Nicht-Invasiver Pränatal-Test) sind unter bestimmten Voraussetzungen und bei medizinischer Indikation beihilfefähig.

In der PKV hängt die Erstattung stark vom gewählten Tarif ab. Hochwertige Beamtentarife übernehmen oft Leistungen, die über den Standard der gesetzlichen Kassen hinausgehen, ohne dass eine strenge Indikation vorliegen muss.

Hebammenleistungen: Mehr als nur Geburtsmitwirkung

Ein zentraler Punkt ist die Hebammenhilfe. Beihilfeberechtigte haben Anspruch auf:

  • Beratungen während der Schwangerschaft
  • Geburtsvorbereitungskurse (anteilig für die Beamtin)
  • Hebammenhilfe bei der Geburt (auch bei Hausgeburten oder in Geburtshäusern)
  • Wochenbettbetreuung und Rückbildungskurse

Wichtig zu wissen: Die Gebühren für Hebammen richten sich nach der Hebammengebührenverordnung (HebGV) des jeweiligen Bundeslandes bzw. des Bundes. Übersteigen die Sätze der Hebamme diese Verordnung, kann ein Eigenanteil verbleiben.

Wahlleistungen im Krankenhaus

Bei der stationären Entbindung haben Beamte in der Regel Anspruch auf Wahlleistungen wie die Unterbringung im Zweibettzimmer und die Behandlung durch den Chefarzt, sofern diese durch den PKV-Tarif abgesichert sind und der Beihilfe-Vorteil (Wahlleistungszuschlag) aktiviert wurde. Beachten Sie, dass für das Baby nach der Geburt ein eigener Beihilfeantrag und ein eigener PKV-Schutz (Nachversicherung ohne Gesundheitsprüfung) zeitnah beantragt werden müssen.

Pauschale Geburtsbeihilfe und Nebenkosten

Einige Bundesländer gewähren noch eine kleine Pauschale als „Geburtsbeihilfe“ für Anschaffungen (Säuglings- und Kleinkindausstattung). Zudem sind Aufwendungen für nicht-ärztliche Leistungen wie eine Beleghebamme oder eine Rufbereitschaftspauschale oft nur begrenzt beihilfefähig. Hier ist eine Rücksprache mit der PKV sinnvoll, ob diese „Differenzkosten“ übernommen werden.

Fazit

Beamtinnen sind während der Schwangerschaft hervorragend abgesichert. Die Kombination aus Beihilfe und PKV deckt nahezu alle medizinisch notwendigen Leistungen ab. Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollte die Hebammenliste und die Klinikwahl frühzeitig auf Konformität mit den Kostenträgern geprüft werden.

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