← Zurück zum Ratgeber

Chefarzt & Zweibettzimmer: Wahlleistungen für Beamte im Check

4 Min. Lesezeit
Infografik zu stationären Leistungen für Beamte
Infografik zum Artikel: Chefarzt & Zweibettzimmer: Wahlleistungen für Beamte im Check

Im Krankenhaus haben Beamte meist Anspruch auf erstklassige medizinische Versorgung. Doch der Begriff „Wahlleistungen“ führt oft zu Verwirrung. Was übernimmt der Dienstherr, und wofür ist die private Versicherung zuständig?

Was sind Wahlleistungen?

Im stationären Bereich unterscheidet man zwischen den allgemeinen Krankenhausleistungen (die für alle Patienten gleich sind) und den Wahlleistungen. Dazu gehören:

  • Ärztliche Wahlleistungen: Die Behandlung durch den Chefarzt oder einen Wahlarzt Ihrer Wahl.
  • Nicht-ärztliche Wahlleistungen: Die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer sowie Komfortleistungen.

Die Beihilferegelung: Landesrecht ist entscheidend

Ob die Beihilfe diese Kosten übernimmt, hängt stark vom Bundesland bzw. dem Bund ab.

  • Bund: Wahlleistungen sind grundsätzlich beihilfefähig, es wird jedoch ein monatlicher Eigenanteil (ca. 14,50 € bis 26 €) vom Gehalt einbehalten, wenn man diesen Schutz wünscht.
  • Länder: In Ländern wie Hessen oder Bayern gibt es teils unterschiedliche Modelle. In einigen Bundesländern sind Wahlleistungen mittlerweile aus der Grundbeihilfe gestrichen worden und müssen zu 100 % über die PKV abgesichert werden.

Die Rolle der PKV: Der stationäre Baustein

Damit Sie bei einem Krankenhausaufenthalt nicht auf hohen Kosten sitzen bleiben, muss Ihr PKV-Tarif exakt auf Ihre Beihilfe abgestimmt sein. Viele moderne Tarife sehen vor, dass die PKV die Kosten übernimmt, die die Beihilfe nicht deckt. Wichtig ist hierbei die Abrechnung nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Chefärzte rechnen oft mit dem 3,5-fachen Satz oder darüber hinaus ab – Ihr Tarif sollte dies abdecken.

Worauf Sie bei der Aufnahme achten müssen

Bei der Krankenhausaufnahme unterschreiben Sie eine Wahlleistungsvereinbarung. Damit verpflichten Sie sich persönlich zur Zahlung der Mehrkosten. Achten Sie darauf, dass Sie nur das unterschreiben, was auch durch Ihren Versicherungsschutz gedeckt ist. Ein Einbettzimmer ohne entsprechenden PKV-Schutz kann mehrere hundert Euro pro Tag kosten.

Fazit

Wahlleistungen bieten im Ernstfall den entscheidenden Komfort und medizinische Expertise. Beamte sollten jedoch genau prüfen, ob ihr Dienstherr die Beteiligung an diesen Kosten an Bedingungen (wie einen Lohnabzug) knüpft und ob die PKV die verbleibenden Restkosten lückenlos schließt. Eine regelmäßige Überprüfung des Versicherungsscheins ist hier ratsam, besonders bei einem Dienstherrenwechsel.

Jetzt persönlich beraten lassen

Sichern Sie sich Ihren passenden PKV-Tarif als Beamter oder Anwärter – schnell, unverbindlich und kostenfrei.