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GOÄ-Steigerungssätze: Was Beihilfe und PKV bei Beamten zahlen

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Infografik zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und den Steigerungssätzen
Infografik zum Artikel: GOÄ-Steigerungssätze: Was Beihilfe und PKV bei Beamten zahlen

Das Kostenerstattungsprinzip macht Beamte in der Arztpraxis zu Privatpatienten. Grundlage für jede Rechnung ist die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Doch immer wieder führen die sogenannten Steigerungssätze zu Verwirrung bei der Erstattung durch die Beihilfestelle oder die PKV. Warum wird eine Rechnung manchmal nur teilweise bezahlt?

Das System der Steigerungssätze

Die GOÄ sieht für jede ärztliche Leistung eine Gebühr vor. Diese wird mit einem Steigerungssatz multipliziert, der den Schwierigkeitsgrad, den Zeitaufwand oder die Umstände der Behandlung widerspiegelt:

  • Einfachsatz: Die Basisgebühr.
  • Regelsatz (2,3-fach): Die Standardabrechnung für eine durchschnittliche Behandlung.
  • Schwellenwert: Bis zum 2,3-fachen Satz ist in der Regel keine Begründung nötig.
  • Höchstsatz (3,5-fach): Nur bei überdurchschnittlichem Aufwand anwendbar.

Wann die Beihilfe über den Schwellenwert zahlt

Die Beihilfeverordnungen sind hier streng. Steigerungen über den 2,3-fachen Satz hinaus (bis zum 3,5-fachen Satz) werden nur anerkannt, wenn der Arzt eine schriftliche, patientenbezogene Begründung liefert. Pauschale Aussagen wie „erhöhter Zeitaufwand“ reichen oft nicht aus. Die Begründung muss darlegen, warum der Fall schwieriger war als bei anderen Patienten mit derselben Diagnose.

Honorarvereinbarungen und Abweichungen

In manchen Fällen, besonders bei hochspezialisierten Chefärzten, wird eine Honorarvereinbarung verlangt, die über den 3,5-fachen Satz hinausgeht. Hier ist äußerste Vorsicht geboten: Die Beihilfe deckt Kosten oberhalb des 3,5-fachen Satzes fast nie ab. Hier bleibt der Beamte auf den Restkosten sitzen, es sei denn, sein PKV-Tarif umfasst einen speziellen Ergänzungsschutz für Honorare oberhalb der GOÄ-Höchstsätze.

Typische Kürzungsgründe vermeiden

Oft scheitert die volle Erstattung an formalen Fehlern. Wenn die PKV zahlt, die Beihilfe aber kürzt, liegt das meist an der Unzulänglichkeit der ärztlichen Begründung. Als Patient haben Sie das Recht, vom Arzt eine Nachbesserung der Begründung zu verlangen, wenn diese medizinisch gerechtfertigt ist.

Fazit

Die Abrechnung nach GOÄ ist ein präzises Instrument, erfordert aber Wachsamkeit. Beamte sollten darauf achten, dass Steigerungen über den Regelsatz hinaus individuell begründet sind. Wer plant, Spitzenmedizin in Anspruch zu nehmen, sollte seinen PKV-Tarif vorab auf die Abdeckung von Sätzen über dem 3,5-fachen Faktor prüfen, um hohe Eigenanteile zu vermeiden.

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