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Vom Anwärter zum Beamten: PKV-Wechsel & Tarifanpassung

6 Min. Lesezeit
Infografik zum Übergang vom Anwärtertarif in den Normaltarif
Infografik zum Artikel: Vom Anwärter zum Beamten: PKV-Wechsel & Tarifanpassung

Der Übergang vom Beamtenverhältnis auf Widerruf (Anwärter/Referendar) zum Beamtenverhältnis auf Probe ist ein entscheidender Meilenstein – nicht nur für die Karriere, sondern auch für die private Krankenversicherung. Mit dem Ende der Ausbildung endet auch der Anspruch auf die günstigen Anwärtertarife.

Warum Anwärtertarife so günstig sind

In der Zeit des Referendariats oder der Ausbildung kalkulieren Versicherer die Beiträge ohne Altersrückstellungen. Das bedeutet, der Beitrag deckt lediglich das aktuelle Krankheitsrisiko in jungen Jahren. Zudem sind Anwärtertarife oft subventioniert, um junge Kunden langfristig zu binden. Mit dem Tag der Ernennung zum Beamten auf Probe entfällt diese Vergünstigung.

Die Umstellung auf den Normaltarif

Nach Abschluss der Laufbahnprüfung erfolgt die Umstellung in den regulären Beamtentarif. Hierbei werden nun Altersrückstellungen gebildet, was zu einer spürbaren Beitragssteigerung führt. Wichtig: Diese Umstellung erfolgt in der Regel ohne erneute Gesundheitsprüfung, sofern man beim gleichen Versicherer bleibt und keine Leistungserweiterungen vornimmt.

Das Problem bei Unterbrechungen

Nicht jeder Anwärter wird sofort im Anschluss übernommen. Entsteht eine Lücke, in der man beispielsweise kurzzeitig arbeitslos ist oder im Angestelltenverhältnis arbeitet, droht die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV).

Um den wertvollen Gesundheitszustand und den Status in der PKV zu retten, ist eine Anwartschaftsversicherung essenziell. Die kleine Anwartschaft „friert“ den Gesundheitszustand ein, während die große Anwartschaft zusätzlich das Eintrittsalter sichert. So kann man bei einer späteren Verbeamtung ohne neue Fragen zu Vorerkrankungen zurückkehren.

Wahlleistungen und Zusatzoptionen prüfen

Mit dem ersten „echten“ Gehalt nach der Ausbildung entscheiden sich viele Beamte, ihren Schutz aufzuwerten – etwa durch Wahlleistungen im Krankenhaus (Einbettzimmer/Chefarzt). Da dies eine Leistungsverbesserung darstellt, verlangen Versicherer hierfür meist eine (Teil-)Gesundheitsprüfung. Wer bereits im Anwärtertarif eine Option auf spätere Höherversicherung vereinbart hat, ist hier im Vorteil.

Fazit

Der Wechsel vom Anwärter- in den Voll-Tarif sollte frühzeitig vorbereitet werden. Informieren Sie Ihren Versicherer aktiv über das Ende des Vorbereitungsdienstes. Besonders bei drohenden Wartezeiten zwischen Ausbildung und fester Stelle ist die Anwartschaft der wichtigste Anker, um sich die Vorteile der PKV dauerhaft zu sichern.

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