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PKV & Beihilfe im Ausland: Was Beamte wissen müssen

4 Min. Lesezeit
Infografik zum Versicherungsschutz auf Reisen für Beamte
Infografik zum Artikel: PKV & Beihilfe im Ausland: Was Beamte wissen müssen

Ob Sommerurlaub in Italien oder eine Fernreise nach Asien – Beamte genießen durch ihre private Krankenversicherung meist einen exzellenten Schutz. Doch Vorsicht: Die Beihilfe verhält sich im Ausland anders als im Inland. Wer sich allein auf den Dienstherrn verlässt, riskiert im Ernstfall hohe Kosten.

Geltungsbereich der Beihilfe

Innerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) leistet die Beihilfe grundsätzlich wie im Inland. Die Kosten werden bis zu den deutschen Höchstsätzen erstattet. Außerhalb Europas sieht es komplizierter aus: Hier werden die Kosten oft nur bis zu dem Betrag übernommen, der bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wäre.

Ein großes Manko der Beihilfe ist der Rücktransport. Die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rückflug aus dem Ausland (beispielsweise per Ambulanzjet) sind in fast allen Beihilfeverordnungen ausdrücklich nicht beihilfefähig. Hier entsteht eine gefährliche Lücke von mehreren zehntausend Euro.

Die PKV als weltweiter Schutzschirm

Die meisten PKV-Tarife für Beamte beinhalten eine weltweite Geltung. Diese ist oft zeitlich begrenzt (z. B. auf einen Monat oder ein Vierteljahr), kann aber meist verlängert werden. Im Gegensatz zur Beihilfe übernehmen gute Tarife auch die Kosten für einen medizinisch sinnvollen Rücktransport.

Für Beamte, die sich längerfristig im Ausland aufhalten – etwa im Rahmen einer Abordnung oder im diplomatischen Dienst – gelten Sonderregelungen (Auslandsbeihilfe). Hier passt sich der Schutz den lokalen Gegebenheiten an.

Brauchen Beamte eine zusätzliche Reisekrankenversicherung?

Trotz PKV und Beihilfe kann eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll sein. Warum?

  1. Einfachheit: Die Abrechnung erfolgt oft unbürokratischer über einen einzigen Ansprechpartner.
  2. Rücktransport: Wenn der PKV-Tarif hier Lücken hat, ist die Reisekrankenversicherung der günstigste Weg, dieses Risiko für wenige Euro im Jahr abzusichern.
  3. Beitragsrückerstattung: Wer kleine Rechnungen aus dem Urlaub über eine separate Reiseversicherung abwickelt, gefährdet nicht seine Beitragsrückerstattung in der Haupt-PKV.

Fazit

Beamte sind auf Reisen grundsätzlich gut abgesichert, sollten aber das Risiko des Rücktransports und die Kostendeckelung der Beihilfe außerhalb Europas nicht unterschätzen. Ein kurzer Check des Kleingedruckten im PKV-Vertrag vor dem Abflug sorgt für entspannte Urlaubstage ohne finanzielles Nachspiel.

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