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Beihilfe für studierende Kinder: Altersgrenzen & Einkommen

5 Min. Lesezeit
Übersichtsgrafik zum Beihilfeanspruch für Kinder während Ausbildung und Studium
Infografik zum Artikel: Beihilfe für studierende Kinder: Altersgrenzen & Einkommen

Für Beamte mit Kindern ist die Beihilfe ein großer finanzieller Vorteil, da Kinder meist mit einem hohen Bemessungssatz (oft 80 %) abgesichert sind. Doch mit dem Start in das Studium oder die Berufsausbildung ändern sich die Rahmenbedingungen. Wer die Fristen und Einkommensgrenzen nicht kennt, riskiert plötzliche Deckungslücken.

Der Koppelungsfaktor: Kindergeld und Beihilfe

Der Anspruch auf Beihilfe für Kinder ist in der Regel an den Bezug von Kindergeld gekoppelt. Solange das Kind kindergeldberechtigt ist, bleibt es im Beihilfesystem berücksichtigungsfähig. Üblicherweise endet dieser Anspruch mit der Vollendung des 25. Lebensjahres. Verzögerungen durch Wehr- oder Freiwillifendienste können die Grenze nach hinten verschieben.

Einkommensgrenzen während des Studiums

Ein kritischer Punkt ist das eigene Einkommen des Kindes, etwa durch Werkstudententätigkeiten oder Nebenjobs. Überschreitet das Kind bestimmte Einkommensgrenzen (je nach Bundesland unterschiedlich, oft orientiert am steuerlichen Grundfreibetrag), kann der Anspruch auf Kindergeld und damit auch auf Beihilfe entfallen. Beamte sollten hier genau kalkulieren, da der Wegfall des Beihilfeanspruchs eine teure Vollversicherung in der PKV oder GKV für das Kind notwendig macht.

Ende der Beihilfe: Was tun ab 25?

Sobald das 25. Lebensjahr vollendet ist oder das Studium endet, fällt das Kind aus der Beihilfe des Elternteils heraus. In diesem Moment muss das Kind sich selbst versichern. Hier bietet die PKV oft attraktive Studententarife an. Wichtig: Der Übergang muss innerhalb von zwei Monaten nach Wegfall der Beihilfe gemeldet werden, um von vereinfachten Aufnahmemöglichkeiten ohne erneute Gesundheitsprüfung (bei bestehender Anwartschaft) zu profitieren.

Fazit

Eltern im Beamtenverhältnis sollten das 25. Lebensjahr ihrer Kinder und deren Nebenverdienste fest im Blick haben. Rechtzeitige Information über die Anschlussversicherung ist entscheidend, damit der Nachwuchs lückenlos und kostengünstig krankenversichert bleibt, wenn der privilegierte Beihilfestatus endet.

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