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Kind in Ausbildung: Wann entfällt der Beihilfeanspruch?

4 Min. Lesezeit
Infografik zu Einkommensgrenzen für Kinder in der Beihilfe
Infografik zum Artikel: Kind in Ausbildung: Wann entfällt der Beihilfeanspruch?

Für Beamte mit Kindern ist die Beihilfe ein wertvoller Vorteil: Solange für ein Kind Anspruch auf Kindergeld besteht, ist es in der Regel als berücksichtigungsfähiger Angehöriger beihilfeberechtigt. Doch mit dem Start einer Berufsausbildung oder eines dualen Studiums ändert sich die Situation oft schlagartig.

Der Koppelungs-Grundsatz: Kindergeld und Beihilfe

Die Faustregel lautet: Besteht ein Anspruch auf Kindergeld, besteht auch ein Anspruch auf Beihilfe. Das bedeutet für die meisten Beamtenkinder, dass sie während der ersten Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr über den beihilfeberechtigten Elternteil abgesichert sind. Die private Krankenversicherung (PKV) bietet hierfür spezielle Kindertarife an, die den beihilfenergänzenden Teil abdecken.

Die Falle: Eigene Versicherungspflicht in der Ausbildung

Sobald ein Kind eine betriebliche Ausbildung beginnt und eine Ausbildungsvergütung erhält, tritt in Deutschland in der Regel die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein. In diesem Moment endet die aktive Absicherung über die PKV und die Beihilfe für dieses Kind, da die GKV-Mitgliedschaft vorrangig ist.

Obwohl der Beihilfeanspruch theoretisch noch bestehen könnte (solange Kindergeld gezahlt wird), kann das Kind die Beihilfe nicht nutzen, da die GKV die Sachleistung erbringt. In diesem Fall empfiehlt es sich, den PKV-Tarif des Kindes in eine Anwartschaftsversicherung umzuwandeln. So bleiben die erworbenen Rechte und der Gesundheitszustand gesichert, falls das Kind später (z. B. nach dem Studium als Beamtenanwärter) in die PKV zurückkehren möchte.

Einkommensgrenzen bei studierenden Kindern

Bei studierenden Kindern ohne eigene Versicherungspflicht bleibt der Beihilfeanspruch bis zum 25. Lebensjahr erhalten. Doch Vorsicht: Manche Landesbeihilfeverordnungen kennen eigene Einkommensgrenzen für das Kind. Übersteigt das jährliche Einkommen (z. B. durch einen gut bezahlten Nebenjob) einen gewissen Betrag, kann der Status als berücksichtigungsfähiger Angehöriger entfallen. Dies hat zur Folge, dass auch der Bemessungssatz des beihilfeberechtigten Elternteils sinken kann (z. B. von 70 % auf 50 %).

Was passiert nach dem 25. Geburtstag?

Mit dem Ende des Kindergeldbezuges – spätestens mit dem 25. Geburtstag (zzgl. eventueller Verzögerungen durch Wehr- oder Freiwilligendienst) – endet die Berücksichtigungsfähigkeit in der Beihilfe endgültig. Das Kind muss sich dann vollständig selbst versichern. Für den Beamten bedeutet dies oft auch eine Anpassung des eigenen PKV-Beitrags, da der Familienzuschlag im Rahmen der Beihilfe entfallen kann.

Fazit

Beamte sollten den Ausbildungsstart ihrer Kinder genau beobachten. Sobald das Kind eine eigene GKV-pflichtige Tätigkeit aufnimmt, muss die PKV informiert werden. Eine Anwartschaft ist hier fast immer die sinnvollste Lösung, um dem Nachwuchs den Weg zurück in das erstklassige medizinische System der PKV offen zu halten.

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