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Sabbatical & Beurlaubung: Versicherungsschutz für Beamte

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Infografik zum Versicherungsschutz während der Beurlaubung
Infografik zum Artikel: Sabbatical & Beurlaubung: Versicherungsschutz für Beamte

Ein Sabbatical oder eine längere Beurlaubung ohne Dienstbezüge ist für viele Beamte ein attraktives Lebensmodell. Doch mit dem Wegfall der Bezüge ruht in vielen Fällen auch der Anspruch auf Beihilfe. Wer hier nicht vorsorgt, riskiert im Krankheitsfall hohe Kosten oder den Verlust seines gewohnten Versicherungsschutzes.

Wegfall des Beihilfeanspruchs bei Beurlaubung

Grundsätzlich gilt: Besteht kein Anspruch auf Dienstbezüge (z. B. bei einer Beurlaubung aus privaten Gründen), erlischt in der Regel auch der Anspruch auf Beihilfe. Das bedeutet, dass die PKV-Absicherung von beispielsweise 30 % oder 50 % nicht mehr ausreicht, da die restlichen 70 % oder 50 % vom Dienstherrn nicht mehr abgedeckt werden. In dieser Zeit müssen sich Beamte zu 100 % privat versichern.

Die Lösung: Umstellung auf 100 % oder Anwartschaft

Wenn Sie während Ihrer Auszeit im Inland bleiben, müssen Sie Ihren PKV-Tarif für die Dauer der Beurlaubung auf eine Vollversicherung (100 %) umstellen. Dies führt zu deutlich höheren Beiträgen. Planen Sie hingegen einen längeren Auslandsaufenthalt, kann eine Anwartschaftsversicherung sinnvoll sein. Diese „friert“ Ihren aktuellen Gesundheitszustand und Ihr Eintrittsalter ein, während Sie für die Zeit im Ausland eine spezielle, meist günstigere Auslandsreisekrankenversicherung abschließen.

Besonderheiten beim Sabbatmodell

Beim klassischen Sabbatmodell (Ansparphase und Freistellungsphase) bleiben die Dienstbezüge – wenn auch vermindert – durchgehend bestehen. In diesem Fall bleibt auch der Beihilfeanspruch während der gesamten Zeit erhalten. Dies ist die sicherste und unkomplizierteste Variante für Beamte, da der Versicherungsschutz in der PKV unverändert fortgeführt werden kann.

Rückkehr in den Dienst

Nach Ende der Beurlaubung lebt der Beihilfeanspruch automatisch wieder auf. Wer eine Anwartschaft abgeschlossen hat, kann ohne erneute Gesundheitsprüfung in seinen alten Tarif zurückkehren. Dies ist besonders wichtig, falls während der Auszeit Erkrankungen aufgetreten sind, die sonst zu Risikozuschlägen oder Ablehnungen führen könnten.

Fazit

Ein Sabbatical erfordert eine präzise versicherungstechnische Planung. Während das Ansparmodell den Beihilfeanspruch sichert, führt eine Beurlaubung ohne Bezüge zum Wegfall der staatlichen Unterstützung. Rechtzeitige Absprachen mit der PKV über eine Tarifumstellung oder Anwartschaft verhindern teure Deckungslücken und sichern Ihre langfristige Gesundheitshistorie.

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