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Privatklinik für Beamte: Was zahlt die Beihilfe?

6 Min. Lesezeit
Infografik zum Kostenvergleich zwischen Plankrankenhaus und Privatklinik
Infografik zum Artikel: Privatklinik für Beamte: Was zahlt die Beihilfe?

Die Vorstellung, im Krankheitsfall in einer exklusiven Privatklinik behandelt zu werden, ist für viele Beamte verlockend. Doch Vorsicht: Die Beihilfe übernimmt Kosten für stationäre Leistungen nicht unbegrenzt. Wer sich ohne Vorabprüfung für eine reine Privatklinik entscheidet, riskiert hohe vier- oder sogar fünfstellige Eigenanteile.

Plankrankenhaus vs. reine Privatklinik

Die Beihilfeverordnungen unterscheiden strikt zwischen sogenannten Plankrankenhäusern (die im Landeskrankenhausplan aufgenommen sind) und reinen Privatkliniken. In einem Plankrankenhaus erfolgt die Abrechnung nach dem DRG-Fallpauschalensystem (KHEntgG). Hier übernimmt die Beihilfe den vollen Prozentsatz der entstandenen Kosten. Reine Privatkliniken hingegen unterliegen nicht dieser Preisbindung und berechnen oft deutlich höhere Tagessätze.

Die Deckelung auf "vergleichbare Kosten"

Das Hauptproblem bei Privatkliniken ist die Deckelung. Die Beihilfe erstattet in einer Privatklinik maximal die Kosten, die in einem Plankrankenhaus der Maximalversorgung in derselben Region für die gleiche Diagnose angefallen wären. Da Privatkliniken oft das Doppelte oder Dreifache der Regelsätze verlangen, bleibt der Beamte auf der Differenz sitzen. Diese Differenz wird auch nicht von der Standard-PKV übernommen, sofern kein spezieller Tarif für Privatkliniken abgeschlossen wurde.

Notwendigkeit einer Vorab-Zusage

Bevor Sie eine Privatklinik aufsuchen, ist eine formelle Anfrage bei der Beihilfestelle und der PKV unerlässlich. In manchen Fällen, etwa bei hochspezialisierten Therapien, die nur in einer bestimmten Privatklinik angeboten werden, kann eine Ausnahmebewilligung erteilt werden. Ohne diese schriftliche Zusage erfolgt die Erstattung jedoch grundsätzlich nur bis zur Höhe der DRG-Fallpauschalen.

Gemischte Anstalten und Sanatorien

Besondere Aufmerksamkeit gilt auch sogenannten "gemischten Anstalten", die sowohl Kuren als auch Akutbehandlungen durchführen. Hier muss vor Beginn der Behandlung geklärt werden, ob es sich um eine akutmedizinische Notwendigkeit handelt. Die Beihilfe prüft hier besonders streng, um zu verhindern, dass Wellness- oder Kurleistungen als teure Krankenhausbehandlungen abgerechnet werden.

Fazit

Der Status als Privatpatient bedeutet für Beamte nicht automatisch freie Fahrt in exklusiven Privatkliniken. Ohne entsprechende Zusatzabsicherung oder Vorab-Zusage durch die Beihilfe drohen enorme Zuzahlungen. Für eine sichere Kostendeckung ist die Behandlung in einem Plankrankenhaus – kombiniert mit den Wahlleistungen für Chefarzt und Zweibettzimmer – meist die finanziell klügere Wahl.

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