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Beihilfe für Kinder im Studium: Das müssen Beamte wissen

4 Min. Lesezeit
Infografik zum Beihilfeanspruch während des Studiums
Infografik zum Artikel: Beihilfe für Kinder im Studium: Das müssen Beamte wissen

Wenn das Kind eines Beamten ein Studium beginnt, stellt sich die Frage nach der Krankenversicherung. Solange für das Kind ein Anspruch auf Kindergeld besteht, bleibt in der Regel auch der Beihilfeanspruch erhalten. Doch es gibt wichtige Fristen und Beträge, die Eltern kennen sollten.

Der Koppelungseffekt: Kindergeld und Beihilfe

Der Beihilfeanspruch für Kinder ist direkt an den Bezug von Kindergeld geknüpft. In der Regel endet dieser mit dem Abschluss der ersten Berufsausbildung oder spätestens mit der Vollendung des 25. Lebensjahres. Solange das Kind studiert und unter 25 ist, erhält es meist einen erhöhten Beihilfesatz von 80 Prozent.

Die restlichen 20 Prozent: PKV für Studenten

Da die Beihilfe nur einen Teil der Kosten deckt, muss das studierende Kind für die verbleibenden 20 Prozent privat versichert werden. Hierfür bieten fast alle privaten Krankenversicherer spezielle, sehr günstige Studententarife an. Diese Tarife verzichten oft auf die Bildung von Altersrückstellungen, was den Beitrag niedrig hält.

Befreiung von der Versicherungspflicht

Mit Beginn des Studiums werden junge Erwachsene grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherungspflichtig. Um weiterhin die Vorteile der Beihilfe und PKV nutzen zu können, muss sich der Studierende innerhalb von drei Monaten nach Immatrikulation von der Versicherungspflicht befreien lassen. Dieser Schritt ist unwiderruflich für die Dauer des Studiums.

Was passiert nach dem 25. Geburtstag?

Fällt der Kindergeldanspruch weg – etwa durch Erreichen der Altersgrenze von 25 Jahren – endet auch die Beihilfeberechtigung abrupt. Ab diesem Zeitpunkt muss sich das Kind entweder studentisch in der GKV versichern oder den PKV-Beitrag auf 100 Prozent (ohne Beihilfe) umstellen, was deutlich teurer ist. Eine frühzeitige Planung ist hier essenziell.

Fazit

Die Kombination aus Beihilfe und PKV ist für studierende Kinder oft die günstigste und leistungsstärkste Lösung. Eltern sollten jedoch die Altersgrenze von 25 Jahren und den formalen Antrag auf Befreiung von der GKV-Pflicht genau im Blick behalten, um Versorgungslücken zu vermeiden.

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