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Beihilfeergänzungstarif: Warum Beamte ihn wirklich brauchen

4 Min. Lesezeit
Infografik zu Leistungslücken der Beihilfe und deren Schließung durch Ergänzungstarife
Infografik zum Artikel: Beihilfeergänzungstarif: Warum Beamte ihn wirklich brauchen

Viele Beamte wiegen sich in falscher Sicherheit: „Ich habe 50 % Beihilfe und 50 % PKV – also bin ich zu 100 % abgesichert.“ Das ist leider ein gefährlicher Irrtum. Die Beihilfe leistet nur für „beihilfefähige“ Aufwendungen, und diese sind in den Verordnungen streng limitiert. Hier kommt der Beihilfeergänzungstarif ins Spiel.

Wo die Beihilfe Lücken lässt

Die Beihilfeverordnungen von Bund und Ländern enthalten zahlreiche Kürzungs- und Ausschlusslisten. Zu den häufigsten Lücken gehören:

  • Material- und Laborkosten (Zahn): Die Beihilfe deckt oft nur 40 % bis 60 % der Materialkosten bei Zahnersatz oder Inlays ab, statt des vollen Beihilfesatzes.
  • Heilmittel: Physiotherapie oder Logopädie werden oft nur bis zu bestimmten Höchstsätzen erstattet. Liegt der Therapeut darüber, bleibt der Beamte auf dem Rest sitzen.
  • Sehhilfen: In vielen Bundesländern gibt es für Brillen oder Kontaktlinsen nur minimale Zuschüsse oder gar keine Leistungen für Erwachsene.
  • Heilpraktiker: Viele Beihilfetarife schließen Leistungen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) komplett aus.

Die Funktion des Ergänzungstarifs

Ein Beihilfeergänzungstarif (oft als BET abgekürzt) ist ein Zusatzbaustein in der privaten Krankenversicherung. Er ist darauf ausgelegt, genau jene Restkosten zu übernehmen, die weder von der Beihilfe noch vom PKV-Grundtarif getragen werden. Er fungiert als „Auffangnetz“ für die verbleibenden Eigenanteile.

Kosten-Nutzen-Verhältnis

Die Beiträge für einen Ergänzungstarif sind im Vergleich zur Grundabsicherung meist sehr gering (oft zwischen 5 und 15 Euro im Monat). Gemessen an den potenziellen Eigenanteilen – beispielsweise bei einer aufwendigen Implantat-Versorgung, die mehrere Tausend Euro kosten kann – ist dieser Schutz hochgradig rentabel.

Worauf beim Abschluss zu achten ist

Nicht jeder Ergänzungstarif ist gleich. Wichtige Punkte im Kleingedruckten sind:

  1. Leistet der Tarif auch für Hilfsmittel (z.B. teure Hörgeräte)?
  2. Werden Lasik-Operationen unterstützt?
  3. Gibt es Begrenzungen bei den Summen in den ersten Jahren?

Fazit

Der Beihilfeergänzungstarif ist kein optionaler Luxus, sondern ein notwendiger Baustein für eine echte 100-Prozent-Absicherung. Er schützt Beamte vor unvorhersehbaren Zuzahlungen bei hochwertigen medizinischen Versorgungen und sollte in keinem PKV-Konzept fehlen.

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