Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) für Beamte

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens hat mit den „Apps auf Rezept“ (DiGA) Einzug in den Alltag gehalten. Ob gegen Tinnitus, Rückenbeschwerden oder Depressionen – digitale Helfer unterstützen die Therapie. Doch wie steht es um die Erstattung für Beamte?
Was sind DiGA überhaupt?
Digitale Gesundheitsanwendungen sind zertifizierte Apps oder webbasierte Anwendungen, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft wurden. Sie gelten als Medizinprodukte und können von Ärzten verordnet werden.
Erstattung durch die Beihilfe
Die Beihilfe hinkte der gesetzlichen Krankenversicherung anfangs hinterher, hat aber in den meisten Beihilfeverordnungen (z. B. Bundesbeihilfeverordnung) mittlerweile Regelungen für DiGA geschaffen. Voraussetzung ist, dass die App im offiziellen DiGA-Verzeichnis des BfArM gelistet ist und eine ärztliche Verordnung vorliegt.
Allerdings gibt es Unterschiede zwischen den Bundesländern. Während der Bund DiGA weitgehend analog zur GKV erstattet, prüfen einige Länder noch die Aufnahme in ihre Positivlisten. Beamte sollten daher prüfen, ob ihre spezifische Verordnung die DiGA als „hilfsmittelähnlich“ einstuft.
Die Position der PKV
Die meisten privaten Krankenversicherungen für Beamte haben DiGA in ihren Leistungskatalog aufgenommen. Oft ist der Prozess sogar unbürokratischer als bei der Beihilfe: Rezept einreichen, App nutzen, Rechnung einreichen. Dennoch gibt es Tarife, die nur für DiGA leisten, wenn diese explizit im Bedingungswerk genannt sind oder unter den Begriff der Heilbehandlung fallen.
Wichtige Schritte für Beamte
- Verzeichnis prüfen: Ist die App im BfArM-Verzeichnis gelistet?
- Rezept einholen: Der Arzt muss die Notwendigkeit bescheinigen.
- Kostenzusage (optional): Bei teuren Anwendungen lohnt eine kurze Rückfrage bei der PKV.
- Abrechnung: Die Rechnung der App-Hersteller wird wie eine Medikamentenrechnung behandelt.
Fazit
Digitale Gesundheitsanwendungen sind eine wertvolle Ergänzung zur klassischen Therapie. Für Beamte ist die Erstattung weitgehend gesichert, sofern die App offiziell gelistet ist. Da die Regelungen in den Bundesländern variieren können, ist ein kurzer Blick in die aktuelle Beihilfeverordnung ratsam.
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