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Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 40-Euro-Pauschale für Beamte

4 Min. Lesezeit
Infografik zu monatlichen Pflegehilfsmitteln für Beamte
Infografik zum Artikel: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 40-Euro-Pauschale für Beamte

Pflegebedürftigkeit trifft Familien oft unvorbereitet. Neben den großen Kosten für Pflegedienste fallen viele Kleinstbeträge für Hygieneartikel an. Für Beamte gibt es hierfür eine unbürokratische Lösung: die Pauschale für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel.

Was zählt zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch?

Unter diese Kategorie fallen Produkte, die aus hygienischen Gründen nur einmal verwendet werden können. Dazu gehören:

  • Einmalhandschuhe
  • Fingerlinge
  • Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
  • Schutzschürzen
  • Händedesinfektionsmittel
  • Flächendesinfektionsmittel
  • Mundschutz

Die 40-Euro-Grenze

Analog zur gesetzlichen Pflegeversicherung steht auch privat versicherten Beamten mit einem Pflegegrad (1 bis 5) ein Betrag von bis zu 40 Euro pro Monat für diese Mittel zu. Die Kosten werden entsprechend des Beihilfesatzes zwischen der Beihilfe und der privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) aufgeteilt.

Bezugswege: Pflegebox oder Einzelkauf?

Beamte haben zwei Möglichkeiten. Erstens: Der Einzelkauf in der Apotheke oder im Sanitätshaus gegen Rechnung. Diese Rechnungen werden dann gesammelt eingereicht. Zweitens: Die Nutzung einer sogenannten "Pflegebox". Viele Anbieter versenden monatlich vorkonfigurierte Pakete und rechnen direkt mit der Pflegeversicherung ab. Beamte müssen hier jedoch darauf achten, dass die Beihilfe-Komponente oft dennoch manuell über den Beihilfeantrag abgerechnet werden muss, außer der Anbieter bietet einen speziellen Abrechnungsservice für Beihilfeberechtigte an.

Besonderheit bei stationärer Pflege

Wichtig zu wissen: Befindet sich der Pflegebedürftige in einer vollstationären Pflegeeinrichtung (Pflegeheim), sind diese Hilfsmittel bereits in den Heimkosten enthalten. Ein separater Anspruch auf die 40-Euro-Pauschale besteht in diesem Fall nicht.

Fazit

Auch wenn 40 Euro pro Monat gering erscheinen, summiert sich der Betrag auf 480 Euro im Jahr. Beamte mit Pflegefall in der häuslichen Umgebung sollten diesen Anspruch konsequent nutzen, um die Belastung durch Hygieneartikel zu minimieren.

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