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PKV-Beitragsrückerstattung für Beamte: Lohnt sich das Einreichen?

5 Min. Lesezeit
Infografik zum Vergleich von Arztrechnungen und Beitragsrückerstattung
Infografik zum Artikel: PKV-Beitragsrückerstattung für Beamte: Lohnt sich das Einreichen?

Die Beitragsrückerstattung (BRE) ist für viele Beamte ein attraktiver Bonus ihrer privaten Krankenversicherung. Wer ein Jahr lang keine Leistungen in Anspruch nimmt, erhält oft mehrere Monatsbeiträge zurückgezahlt. Doch in der Praxis stellt sich eine entscheidende Frage: Soll ich die Rechnung über 150 Euro für die Behandlung beim Hausarzt einreichen oder lieber selbst bezahlen, um den Bonus nicht zu verlieren?

Das Prinzip der Beitragsrückerstattung bei Beamten

Die BRE ist eine freiwillige Leistung der privaten Versicherer. Sie dient als Anreiz für kostenbewusstes Verhalten. Da Beamte durch die Beihilfe meist nur 20 bis 50 Prozent ihres Tarifs absichern, fällt die Rückerstattung im Vergleich zu Angestellten absolut gesehen zwar geringer aus, ist aber prozentual oft identisch. Wichtig zu wissen: Die Beihilfe selbst kennt keine Beitragsrückerstattung. Hier werden Kosten immer gemäß dem Bemessungssatz erstattet.

Die Wirtschaftlichkeitsrechnung: Wann lohnt sich das Einreichen?

Um zu entscheiden, ob eine Rechnung eingereicht werden sollte, müssen Beamte eine einfache Rechnung aufstellen. Dabei gilt es, den Erstattungsbetrag der PKV gegen die zu erwartende BRE abzuwägen.

  • PKV-Anteil berechnen: Wenn Sie eine Rechnung über 200 Euro haben und zu 30 Prozent privat versichert sind, erstattet die PKV 60 Euro.
  • BRE-Höhe prüfen: Liegt Ihre voraussichtliche Rückerstattung bei 450 Euro, würden Sie durch das Einreichen der 60 Euro einen Verlust von 390 Euro erleiden.
  • Steuerliche Aspekte: Beachten Sie, dass die BRE die absetzbaren Sonderausgaben mindert. Die Netto-Ersparnis ist also etwas geringer als der Brutto-Bonus.

Welche Kosten die BRE nicht gefährden

Einige Tarife sehen vor, dass bestimmte Leistungen die BRE nicht beeinflussen. Dazu gehören häufig:

  • Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlichen Programmen.
  • Professionelle Zahnreinigung (PZR).
  • Schutzimpfungen.

Es lohnt sich, einen Blick in die Versicherungsbedingungen zu werfen, da diese „unschädlichen“ Leistungen eingereicht werden können, ohne den Bonus zu gefährden.

Strategie für Beamtenanwärter und junge Beamte

Gerade für Anwärter ist die BRE oft ein willkommener Puffer. Da die Beiträge in der Anwärterzeit sehr niedrig sind, fällt auch die BRE absolut gering aus. Dennoch kann sich das Sammeln von Rechnungen lohnen. Experten raten dazu, Rechnungen bis zum Jahresende zu sammeln und erst dann zu entscheiden, ob das Einreichen sinnvoll ist. Da Arztrechnungen in der Regel drei Jahre lang geltend gemacht werden können, besteht kein Zeitdruck.

Fazit

Die Beitragsrückerstattung ist für Beamte ein wirksames Instrument zur Kostensenkung. Bevor Sie jedoch kleinere Beträge bei Ihrer PKV geltend machen, sollten Sie immer prüfen, ob der Erstattungsbetrag den Verlust des Bonus rechtfertigt. Sammeln Sie Ihre Belege konsequent und rechnen Sie im Dezember ab – so maximieren Sie Ihren finanziellen Vorteil.

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