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Apps auf Rezept: So rechnen Beamte DiGA bei Beihilfe & PKV ab

4 Min. Lesezeit
Darstellung eines Smartphones mit medizinischen Icons und Erstattungsweg
Infografik zum Artikel: Apps auf Rezept: So rechnen Beamte DiGA bei Beihilfe & PKV ab

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens schreitet voran. Seit der Einführung des Digitale-Versorgung-Gesetzes können Ärzte sogenannte „Apps auf Rezept“ verschreiben. Diese Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) unterstützen Patienten bei der Bewältigung von Krankheiten wie Diabetes, Tinnitus oder Depressionen. Doch wie sieht die Kostenübernahme speziell für Beamte aus?

Anerkennung durch die Beihilfe

Lange Zeit war unklar, ob die Beihilfe digitale Anwendungen als Heilmittel anerkennt. Mittlerweile haben die meisten Beihilfeverordnungen des Bundes und der Länder reagiert. Damit eine App erstattungsfähig ist, muss sie im offiziellen DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet sein. Zudem ist eine ärztliche Verordnung notwendig, die die medizinische Indikation klar benennt.

Die Position der privaten Krankenversicherungen

Die privaten Krankenversicherer handhaben DiGA unterschiedlich. Viele leistungsstarke Beamtentarife haben die Erstattung bereits in ihre Bedingungen aufgenommen oder leisten auf Kulanzbasis, da digitale Anwendungen oft kostspieligere Therapien vermeiden können. Es empfiehlt sich jedoch, vor dem Kauf bzw. der Aktivierung der App eine kurze Bestätigung der Versicherung einzuholen, da DiGA rechtlich nicht automatisch als Arznei- oder Heilmittel gelten.

Ablauf der Abrechnung

  1. Verordnung: Der Arzt stellt ein Privatrezept für die DiGA aus.
  2. Kauf/Aktivierung: Der Patient erwirbt den Zugangscode direkt beim Hersteller oder in der App.
  3. Einreichung: Das Rezept und die Rechnung werden wie gewohnt bei der Beihilfestelle und der PKV eingereicht.

Ein wichtiger Unterschied zur GKV: Beamte müssen meist in Vorleistung treten. Während Kassenpatienten einen Freischaltcode direkt von ihrer Krankenkasse erhalten, bezahlen Privatversicherte die Anwendung zunächst selbst und lassen sich die Kosten anschließend erstatten.

Fazit

Digitale Gesundheitsanwendungen sind eine wertvolle Ergänzung zur klassischen Therapie. Für Beamte ist der Weg zur Erstattung mittlerweile weitgehend geebnet, sofern die App im BfArM-Verzeichnis gelistet ist und ärztlich verordnet wurde. Eine kurze Prüfung des eigenen PKV-Tarifs schützt vor unangenehmen Überraschungen bei der Abrechnung.

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