PKV & Beihilfe bei Familienzuwachs: Das gilt für Beamte

Die Gründung einer Familie ist für Beamte nicht nur ein emotionaler Meilenstein, sondern bringt auch signifikante Änderungen im System der Absicherung mit sich. Das Zusammenspiel zwischen der Beihilfe des Dienstherrn und der privaten Krankenversicherung (PKV) ist hierbei besonders vorteilhaft, sofern man die Fristen und Regelungen kennt.
Der erhöhte Beihilfebemessungssatz
Einer der größten Vorteile für verbeamtete Eltern ist die Anpassung des Beihilfebemessungssatzes. In den meisten Bundesländern und im Bund steigt der persönliche Beihilfesatz des Beamten von 50 % auf 70 %, sobald zwei beihilfeberechtigte Kinder vorhanden sind. Dies reduziert die Kosten für die PKV erheblich, da nur noch 30 % des Restrisikos versichert werden müssen. Wichtig: Die genauen Regelungen variieren je nach Beihilfeverordnung des jeweiligen Bundeslandes.
Die Kindernachversicherung in der PKV
Für Neugeborene besteht in der PKV eine sogenannte Kindernachversicherung. Innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt muss das Kind beim Versicherer des beihilfeberechtigten Elternteils angemeldet werden. Der große Vorteil: Es findet keine Gesundheitsprüfung statt und es gibt keine Wartezeiten. Das Kind wird zu denselben Konditionen (oder besseren) wie der versicherte Elternteil aufgenommen, auch wenn Vorerkrankungen oder Behinderungen vorliegen.
Beihilfeanspruch für Kinder
Kinder sind in der Regel beihilfeberechtigt, solange für sie ein Anspruch auf Familienzuschlag bzw. Kindergeld besteht. Da Kinder meist einen Beihilfesatz von 80 % genießen, muss lediglich ein kleiner Restkostentarif von 20 % in der PKV abgeschlossen werden. Diese Tarife sind für Kinder vergleichsweise günstig und bieten dennoch das volle Leistungsspektrum der Privatmedizin.
Elternzeit und PKV-Beiträge
Während der Elternzeit entfallen oft die Dienstbezüge, was die Beitragslast der PKV spürbar machen kann. Hier gibt es jedoch länderspezifische Unterschiede bei den Zuschüssen. In einigen Bundesländern erhalten Beamte in der Elternzeit unter bestimmten Besoldungsgrenzen einen Zuschuss zur Krankenversicherung (meist bis zu 31 Euro monatlich) oder die Beiträge für die Anwartschaft werden übernommen. Es lohnt sich, frühzeitig einen Antrag auf Beitragszuschuss beim Dienstherrn zu prüfen.
Fazit
Das System aus Beihilfe und PKV bietet für Familien eine exzellente Absicherung zu fairen Konditionen. Entscheidend ist die Einhaltung der Zweimonatsfrist zur Kindernachversicherung und die zeitnahe Meldung des Familienzuwachses an die Beihilfestelle, um vom erhöhten Bemessungssatz zu profitieren.
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