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PKV & Beihilfe in der Elternzeit: So sichern Beamte ihre Ansprüche

5 Min. Lesezeit
Infografik zur Beitragsgestaltung der PKV während der Elternzeit für Beamte
Infografik zum Artikel: PKV & Beihilfe in der Elternzeit: So sichern Beamte ihre Ansprüche

Die Geburt eines Kindes verändert die Lebensplanung grundlegend – auch für Beamte. Während der Elternzeit stellen sich viele Betroffene die Frage, wie es um ihren Krankenversicherungsschutz steht. Da das Dienstverhältnis während der Elternzeit fortbesteht, bleibt grundsätzlich auch der Anspruch auf Beihilfe erhalten. Dennoch gibt es wichtige Details bei der privaten Krankenversicherung (PKV) und mögliche Zuschüsse zu beachten.

Beihilfeanspruch während der Elternzeit

Beamte bleiben auch während der Elternzeit beihilfeberechtigt. Da in dieser Phase meist keine Dienstbezüge gezahlt werden (mit Ausnahme des Elterngeldes), entfällt lediglich der Gehaltsanspruch, nicht aber der Status als Beamter. Der Beihilfesatz richtet sich nach den jeweiligen Landes- oder Bundesverordnungen. Oft erhöht sich der Bemessungssatz durch das neugeborene Kind sogar auf 70 Prozent, sodass die PKV nur noch 30 Prozent der Restkosten abdecken muss.

Beitragszuschüsse der Dienstherren

Ein entscheidender Punkt ist die finanzielle Belastung durch die PKV-Beiträge, wenn das aktive Gehalt wegfällt. Viele Bundesländer sowie der Bund gewähren unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Besoldungsgruppen bis A13) einen Beitragszuschuss zur privaten Krankenversicherung während der Elternzeit. In der Regel liegt dieser Zuschuss bei ca. 31 Euro pro Monat, sofern eine Vollversicherung besteht. In einigen Fällen ist sogar eine vollständige Erstattung des Beitrags für die Dauer der Elternzeit möglich, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.

Tarifanpassung und Anwartschaft

Sollte die finanzielle Belastung dennoch zu hoch sein, bietet die PKV Flexibilität. Eine kurzzeitige Umstellung auf einen Anwartschaftstarif ist theoretisch möglich, aber meist nicht ratsam, da der Versicherungsschutz während der Elternzeit vollumfänglich erhalten bleiben muss. Sinnvoller ist die Prüfung, ob durch den erhöhten Beihilfesatz (von 50 % auf 70 %) der PKV-Beitrag reduziert werden kann. Dies muss dem Versicherer zeitnah gemeldet werden, um den Tarif auf die neue Restkostenquote anzupassen.

Familienversicherung: Ein Wechsel in die GKV?

Oft kommt die Frage auf, ob Beamte während der Elternzeit über den Ehepartner in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechseln können (Familienversicherung). Dies ist für verbeamtete Personen in der Regel ausgeschlossen, da die Versicherungsfreiheit aufgrund des Beamtenstatus bestehen bleibt. Ausnahmen gibt es nur in sehr spezifischen Konstellationen, etwa bei einer gleichzeitigen sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigung außerhalb des Dienstverhältnisses.

Fazit

Beamte sind in der Elternzeit gut abgesichert, müssen aber aktiv werden. Die Meldung des Kindes an die Beihilfestelle und die PKV sowie der Antrag auf Beitragszuschuss beim Dienstherrn sind essenzielle Schritte, um die finanzielle Belastung während der Familienzeit zu minimieren. Durch den meist steigenden Beihilfesatz sinkt der PKV-Eigenanteil oft spürbar.

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