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Haushaltshilfe für Beamte: Wann zahlt die Beihilfe?

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Infografik zu Voraussetzungen einer Haushaltshilfe für Beamte
Infografik zum Artikel: Haushaltshilfe für Beamte: Wann zahlt die Beihilfe?

Wenn der Beamte oder die haushaltsführende Person aufgrund einer schweren Erkrankung oder eines Krankenhausaufenthalts den Haushalt nicht mehr führen kann, entsteht eine Lücke. Die Beihilfe sieht hierfür unter bestimmten Voraussetzungen eine Erstattung vor.

Die Grundvoraussetzungen für den Anspruch

Damit die Beihilfe die Kosten für eine Haushaltshilfe übernimmt, müssen meist drei Kriterien gleichzeitig erfüllt sein:

  1. Die Weiterführung des Haushalts ist wegen einer stationären Behandlung, einer Kur oder einer schweren akuten Erkrankung nicht möglich.
  2. Im Haushalt lebt mindestens ein Kind, das das 12. Lebensjahr (in einigen Bundesländern das 15. Lebensjahr) noch nicht vollendet hat, oder eine pflegebedürftige Person.
  3. Keine andere im Haushalt lebende Person kann die Aufgaben übernehmen.

Höhe der Erstattung und Stundensätze

Die Beihilfe erstattet nicht unbegrenzt. Es gibt klare Höchstbeträge pro Stunde oder pro Tag. Häufig liegt die Grenze bei etwa 9 bis 15 Euro pro Stunde, wobei ein maximaler Tagessatz definiert ist. Die private Krankenversicherung übernimmt je nach Tarif den restlichen Prozentsatz (z. B. 30% oder 50%), sofern eine Haushaltshilfe im Bedingungswerk enthalten ist. Wichtig: Verwandte bis zum zweiten Grad erhalten meist keine Vergütung, sondern lediglich Fahrkosten oder Verdienstausfall erstattet.

Antragstellung und Nachweise

Ein ärztliches Attest ist zwingend erforderlich. Darin muss die Notwendigkeit der Hilfe sowie der zeitliche Umfang (Stunden pro Tag) begründet werden. Der Antrag sollte idealerweise vorab bei der Beihilfestelle eingereicht werden, um die Kostenzusage zu sichern.

Fazit

Die Haushaltshilfe ist eine wichtige Entlastung für Beamtenfamilien in Krisenzeiten. Da die Sätze jedoch gedeckelt sind, sollten Beamte prüfen, ob ihre PKV einen Ergänzungstarif bietet, der die Lücke zwischen den tatsächlichen Kosten einer Agentur und der Beihilfe-Erstattung schließt.

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