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Heilmittel & Physiotherapie: Beihilfe-Höchstbeträge 2024

6 Min. Lesezeit
Infografik zu Erstattungssätzen für Heilmittel bei Beamten
Infografik zum Artikel: Heilmittel & Physiotherapie: Beihilfe-Höchstbeträge 2024

Heilmittel wie Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie sind essenzielle Bestandteile der medizinischen Versorgung. Für Beamte gibt es hierbei jedoch eine Besonderheit: Die Beihilfe erstattet nicht jeden beliebigen Preis, sondern orientiert sich an strengen Höchstbetragsverzeichnissen. Liegt die Rechnung des Therapeuten darüber, entsteht eine Deckungslücke.

Die Systematik der Höchstbeträge

Im Gegensatz zu ärztlichen Leistungen, die nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) abgerechnet werden, gibt es für Therapeuten keine verbindliche gesetzliche Gebührenordnung. Therapeuten können ihre Preise im Rahmen der Honorarvereinbarung frei festlegen. Die Beihilfe hingegen hat eine Liste mit Festbeträgen – alles, was darüber hinausgeht, gilt als „nicht beihilfefähig“.

Aktuelle Entwicklungen und Anpassungen

In den letzten Jahren wurden die Höchstbeträge für Heilmittel auf Bundesebene und in vielen Bundesländern deutlich angehoben, um der Inflation und den steigenden Betriebskosten der Praxen Rechnung zu tragen. Dennoch berechnen viele spezialisierte Praxen in Ballungsräumen Sätze, die über diesen Beihilfesätzen liegen.

Die Rolle der PKV beim Restkostenrisiko

Hier kommt die private Krankenversicherung ins Spiel. Ein guter Beamtentarif sollte so konzipiert sein, dass er nicht nur den prozentualen Restanteil der beihilfefähigen Kosten übernimmt, sondern idealerweise auch Leistungen über den Beihilfe-Höchstbeträgen absichert. Beamte sollten in ihren Versicherungsbedingungen prüfen, ob dort die Erstattung auf die „beihilfefähigen Höchstbeträge“ begrenzt ist oder ob darüber hinaus geleistet wird.

Was tun bei hohen Therapeutenrechnungen?

  1. Honorarvereinbarung prüfen: Unterschreiben Sie beim Therapeuten keine Vereinbarung, ohne die Preise mit der Beihilfe-Liste abzugleichen.
  2. Transparenz: Weisen Sie den Therapeuten darauf hin, dass Sie beihilfeberechtigt sind. Viele Praxen haben spezielle Sätze für Beamte, die sich exakt an den Höchstbeträgen orientieren.
  3. Zusatzversicherung: Falls der Basistarif der PKV Lücken aufweist, kann ein Ergänzungstarif sinnvoll sein.

Fazit

Die Erstattung von Heilmitteln ist für Beamte oft ein Rechenexempel. Durch die Kenntnis der aktuellen Höchstbeträge und einen leistungsstarken PKV-Tarif lassen sich hohe Zuzahlungen bei der Physiotherapie effektiv vermeiden. Ein regelmäßiger Blick in die Leistungsbeschreibung der eigenen Versicherung lohnt sich, um nicht auf Therapiekosten sitzen zu bleiben.

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