← Zurück zum Ratgeber

Schlafapnoe-Geräte: Erstattung für Beamte bei Beihilfe & PKV

6 Min. Lesezeit
Infografik zum Ablauf der Erstattung von CPAP-Geräten
Infografik zum Artikel: Schlafapnoe-Geräte: Erstattung für Beamte bei Beihilfe & PKV

Die Diagnose Schlafapnoe ist für viele Betroffene erst einmal ein Schock, doch moderne CPAP-Geräte (Continuous Positive Airway Pressure) steigern die Lebensqualität und Gesundheit massiv. Für Beamte ist die Anschaffung dieser teuren Medizintechnik mit bürokratischem Aufwand verbunden, da sowohl die Beihilfe als auch die PKV spezifische Anforderungen an die Erstattung stellen.

Die Einstufung als Hilfsmittel

CPAP-Geräte sowie die dazugehörigen Masken und Schlauchsysteme gelten als Hilfsmittel. In der Bundesbeihilfeverordnung sowie den meisten Landesverordnungen sind sie explizit als beihilfefähig aufgeführt. Wichtig ist jedoch: Die Beihilfe erstattet oft nur bis zu einem gewissen Höchstbetrag oder bevorzugt die Miete gegenüber dem Kauf.

Bevor ein Gerät angeschafft wird, muss eine Verordnung vom Facharzt (meist Schlafmediziner oder HNO) vorliegen, die nach einem Aufenthalt im Schlaflabor ausgestellt wird. Viele Beihilfestellen verlangen zudem einen Kostenvoranschlag des Sanitätshauses.

Kauf oder Miete? Die Strategie der Versicherer

In der privaten Krankenversicherung gibt es zwei Modelle: Einige Versicherer stellen über Partnerfirmen Leihgeräte zur Verfügung, andere erstatten den Kaufpreis gemäß dem vereinbarten Prozentsatz im Tarif. Beamte sollten prüfen, ob ihr PKV-Tarif ein „offenes Hilfsmittelverzeichnis“ hat. Ein geschlossenes Verzeichnis könnte die Auswahl auf bestimmte Modelle einschränken oder die Erstattungshöhe deckeln.

Erstattung von Zubehör und Stromkosten

Ein oft vergessener Punkt sind die laufenden Kosten. Masken sind Verschleißteile und müssen etwa einmal pro Jahr ersetzt werden. Auch Filter und Schläuche müssen regelmäßig erneuert werden. Diese Aufwendungen sind ebenfalls beihilfefähig, sofern ein neues Rezept oder eine Dauerverordnung vorliegt.

Spannend für Beamte: Sogar die Stromkosten für den Betrieb des Gerätes können theoretisch bei der Beihilfe und PKV geltend gemacht werden. Da das Gerät jede Nacht mehrere Stunden läuft, summiert sich der Verbrauch. Viele Stellen zahlen hierfür eine jährliche Pauschale, wenn der Verbrauch nachgewiesen oder glaubhaft dargelegt wird.

Fazit

Beamte mit Schlafapnoe sind durch die Kombination aus Beihilfe und PKV gut abgesichert. Der Weg zum Gerät führt immer über die ärztliche Verordnung und idealerweise über eine Vorab-Zusage der Kostenträger. Wer auf die Details bei Zubehör und Betriebskosten achtet, kann die finanzielle Belastung für diese lebensnotwendige Therapie auf nahezu Null reduzieren.

Jetzt persönlich beraten lassen

Sichern Sie sich Ihren passenden PKV-Tarif als Beamter oder Anwärter – schnell, unverbindlich und kostenfrei.