Kind in der Beihilfe: So sinken die PKV-Beiträge für Beamte

Die Familiengründung ist für Beamte nicht nur ein emotionales Ereignis, sondern hat auch signifikante Auswirkungen auf die Absicherung in der privaten Krankenversicherung (PKV) und den Beihilfeanspruch. Ein zweites Kind kann die finanzielle Belastung für die eigene Absicherung spürbar senken.
Der Beihilfesatz-Sprung: Von 50 auf 70 Prozent
In den meisten Beihilfeverordnungen (insbesondere im Bund) gilt für aktive Beamte ein persönlicher Beihilfesatz von 50 Prozent. Das bedeutet, die PKV muss die restlichen 50 Prozent abdecken. Mit der Geburt des zweiten Kindes ändert sich dies jedoch fundamental: Der Beihilfesatz für den Beamten selbst steigt in vielen Bundesländern auf 70 Prozent. Dadurch muss der PKV-Tarif nur noch 30 Prozent des Restrisikos absichern, was den monatlichen Beitrag für den Beamten deutlich reduziert.
Kinder in der Beihilfe absichern
Kinder von Beamten haben in der Regel einen eigenen Beihilfeanspruch von 80 Prozent. Lediglich 20 Prozent müssen über eine private Restkostenversicherung abgedeckt werden. Diese Tarife für Kinder (sogenannte Anwärter- oder Kindertarife) sind äußerst preiswert, da keine Altersrückstellungen gebildet werden. Wichtig ist, dass das Kind bei dem Elternteil mitversichert wird, der den Familienzuschlag erhält.
Voraussetzungen für den erhöhten Beihilfeanspruch
Der Anspruch auf 70 Prozent Beihilfe für den Beamten besteht so lange, wie für mindestens zwei Kinder ein Anspruch auf Kindergeld vorliegt. Fällt ein Kind aus dem Familienzuschlag heraus (z.B. nach Abschluss des Studiums), sinkt der Beihilfesatz des Elternteils wieder auf 50 Prozent zurück. In diesem Moment muss der PKV-Tarif rechtzeitig angepasst werden, um Deckungslücken zu vermeiden.
Besonderheiten in den Bundesländern
Es ist wichtig zu beachten, dass das Beihilferecht Ländersache ist. Während im Bund und in vielen Ländern das "Zwei-Kinder-Modell" für den 70-Prozent-Satz gilt, haben Länder wie Hessen oder Bremen eigene Regelungen. In Hessen beispielsweise erhöht sich der Satz bereits beim ersten Kind auf 70 Prozent, sofern bestimmte Einkommensgrenzen des Ehepartners eingehalten werden.
Fazit
Kinder machen die PKV für Beamte noch attraktiver. Durch den steigenden Beihilfesatz sinken die eigenen Versicherungskosten oft so stark, dass die zusätzliche Versicherung für die Kinder finanziell kaum ins Gewicht fällt. Beamte sollten die Geburtsurkunde umgehend bei der Beihilfestelle und der Versicherung einreichen, um von den vergünstigten Sätzen zu profitieren.
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