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Kostendämpfungspauschale: Wo Beamte selbst zahlen

4 Min. Lesezeit
Vergleichstabelle der Kostendämpfungspauschale in verschiedenen Bundesländern
Infografik zum Artikel: Kostendämpfungspauschale: Wo Beamte selbst zahlen

Trotz privater Absicherung und staatlicher Beihilfe bleiben Beamte in vielen Bundesländern auf einem Teil ihrer Krankheitskosten sitzen. Der Grund: Die Kostendämpfungspauschale (KDP). Dieser jährliche Abzug von der Beihilfeerstattung wirkt wie eine Selbstbeteiligung.

Was ist die Kostendämpfungspauschale?

Die KDP ist ein Betrag, der einmal pro Kalenderjahr von den rechtmäßig zustehenden Beihilfeleistungen einbehalten wird. Sie dient der Haushaltskonsolidierung der Länder und des Bundes. Die Höhe richtet sich meist nach der Besoldungsgruppe des Beamten.

Große Unterschiede zwischen den Bundesländern

Die Regelungen zur KDP sind extrem heterogen. Während der Bund die Pauschale für Bundesbeamte bereits vor Jahren abgeschafft hat, halten viele Länder daran fest:

  • Nordrhein-Westfalen: Hier ist die KDP nach Besoldungsgruppen gestaffelt (z. B. A7 bis A11 ca. 150 € jährlich, höhere Gruppen deutlich mehr).
  • Baden-Württemberg: Auch hier gibt es gestaffelte Abzüge, die jedoch unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. bei Kindern) reduziert werden können.
  • Bayern: Der Freistaat verzichtet weitgehend auf eine allgemeine KDP, nutzt aber andere Instrumente zur Kostensenkung.

Befreiungen und Härtefälle

Nicht jeder Beamte muss die volle Pauschale zahlen. In der Regel gibt es Ausnahmen für:

  • Beamtenanwärter (oft komplett befreit).
  • Waisen und teilweise Bezieher von Anwärterbezügen.
  • Beamte mit mehreren Kindern (Reduzierung pro Kind).

Wie kann man sich schützen?

Da die KDP eine gesetzliche Kürzung der Beihilfe ist, leistet die private Krankenversicherung im Standardtarif nicht für diesen Betrag. Es gibt jedoch spezielle Beihilfeergänzungstarife, die darauf ausgelegt sind, solche Lücken – inklusive Materialkosten oder Heilmittel-Differenzen – zu schließen. Ein genauer Blick in das Kleingedruckte des PKV-Vertrags lohnt sich hier, um die jährliche Belastung zu kalkulieren.

Fazit

Die Kostendämpfungspauschale ist eine „versteckte“ Gebühr für Beamte. Wer in einem Land mit hoher KDP lebt, sollte dies bei seiner persönlichen Finanzplanung und der Wahl des Ergänzungstarifs berücksichtigen.

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