← Zurück zum Ratgeber

Krankentagegeld vs. Dienstunfähigkeit: Was Beamte brauchen

6 Min. Lesezeit
Vergleichsgrafik zwischen Krankentagegeld und Dienstunfähigkeit für Beamte
Infografik zum Artikel: Krankentagegeld vs. Dienstunfähigkeit: Was Beamte brauchen

Im Bereich der privaten Absicherung herrscht bei vielen Beamtenanwärtern und jungen Beamten Verwirrung bezüglich der Begriffe Krankentagegeld (KT) und Dienstunfähigkeit (DU). Während Angestellte zwingend ein Krankentagegeld zur Schließung der Lücke nach der Lohnfortzahlung benötigen, sieht die Welt der Beamtenbesoldung anders aus.

Die Besonderheit: Besoldungsfortzahlung

Im Gegensatz zu Arbeitnehmern in der freien Wirtschaft erhalten Beamte im Krankheitsfall keine Krankengeldzahlung der Versicherung, sondern weiterhin ihre volle Besoldung durch den Dienstherrn – und das theoretisch zeitlich unbegrenzt, solange sie im aktiven Dienst sind. Daher ist ein klassisches Krankentagegeld für die meisten Beamten (auf Lebenszeit) nicht notwendig.

Wann wird es kritisch? Der Übergang zur Dienstunfähigkeit

Das Risiko für Beamte liegt nicht in der vorübergehenden Krankheit, sondern in der dauerhaften Dienstunfähigkeit. Wenn der Amtsarzt feststellt, dass der Beamte aus gesundheitlichen Gründen seine Dienstpflichten nicht mehr erfüllen kann, erfolgt die Versetzung in den Ruhestand. Ab diesem Moment endet die volle Besoldung und es wird ein Ruhegehalt gezahlt.

Besonders bei jungen Beamten oder Beamten auf Probe entsteht hier eine massive Versorgungslücke, da die Ansprüche auf Ruhegehalt oft noch minimal sind. Hier greift die Dienstunfähigkeitsversicherung (DU-Klausel), nicht das Krankentagegeld.

Ausnahmen für Beamtenanwärter und Referendare

Für Beamte auf Widerruf (Anwärter) kann die Situation anders bewertet werden. In manchen Bundesländern oder bei speziellen Entgeltformen kann bei sehr langen Krankheitsphasen die Besoldung wegfallen oder gekürzt werden, wenn das Dienstverhältnis endet. Hier kann ein kleines Krankentagegeld sinnvoll sein, um die Zeit bis zur Klärung des Status zu überbrücken. Dennoch bleibt die Priorität immer die DU-Absicherung.

Kostenerstattung vs. Einkommensersatz

Oft wird das Krankentagegeld mit dem Krankenhaustagegeld verwechselt. Letzteres ist eine Wahlleistung in der PKV, die zusätzliche Kosten im Krankenhaus (z.B. Telefon, WLAN, Eigenanteile) deckt. Das Krankentagegeld hingegen soll den Verdienstausfall ersetzen. Da dieser bei Beamten durch die Fortzahlung der Bezüge entfällt, ist der Baustein KT in den meisten Beihilfe-Tarifen konsequenterweise nicht enthalten.

Fazit

Beamte benötigen in der Regel kein Krankentagegeld zur Deckung des Lebensunterhalts bei Krankheit. Die existenzielle Gefahr ist die Dienstunfähigkeit. Der Fokus sollte daher auf einer hochwertigen Dienstunfähigkeitsversicherung mit echter DU-Klausel liegen, um den Lebensstandard im Falle einer vorzeitigen Pensionierung zu sichern.

Jetzt persönlich beraten lassen

Sichern Sie sich Ihren passenden PKV-Tarif als Beamter oder Anwärter – schnell, unverbindlich und kostenfrei.