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Kur im Ruhestand: Beihilfe & PKV-Leistungen für Pensionäre

5 Min. Lesezeit
Infografik zum Ablauf einer Kurbeantragung für Pensionäre
Infografik zum Artikel: Kur im Ruhestand: Beihilfe & PKV-Leistungen für Pensionäre

Der Übergang in den Ruhestand bringt für Beamte viele Veränderungen mit sich – nicht zuletzt bei der Krankenversicherung und der Beihilfe. Während im aktiven Dienst oft die Wiederherstellung der Dienstfähigkeit im Vordergrund steht, rückt in der Pension der Erhalt der Gesundheit und die Linderung chronischer Beschwerden in den Fokus. Ein Kuraufenthalt kann hier ein wertvolles Mittel sein. Doch wie verhält es sich mit der Kostenübernahme?

Der erhöhte Beihilfesatz im Ruhestand

Einer der wichtigsten Aspekte für Pensionäre ist der erhöhte Beihilfesatz. In den meisten Bundesländern sowie im Bund steigt der Bemessungssatz mit dem Eintritt in den Ruhestand auf 70 Prozent. Das bedeutet, dass die private Krankenversicherung (PKV) nur noch die verbleibenden 30 Prozent abdecken muss. Dies wirkt sich positiv auf die PKV-Beiträge aus, da der Versicherungsschutz entsprechend angepasst werden kann.

Voraussetzungen für eine Kur als Pensionär

Damit die Beihilfe und die PKV die Kosten für eine Kur übernehmen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Grundsätzlich wird zwischen einer ambulanten Heilkur und einer stationären Rehabilitationsmaßnahme (oder Sanatoriumsbehandlung) unterschieden.

  1. Amtsärztliches Gutachten: Vor Antritt der Kur muss die medizinische Notwendigkeit durch einen Amtsarzt oder einen Vertrauensarzt der Beihilfestelle bestätigt werden. Ein einfaches Attest des Hausarztes reicht in der Regel nicht aus.
  2. Wartefristen: Beachten Sie, dass zwischen zwei Kuren meist eine Wartezeit von drei bis vier Jahren liegen muss, es sei denn, eine frühere Maßnahme ist aus zwingenden medizinischen Gründen erforderlich.
  3. Vorherige Genehmigung: Die schriftliche Anerkennung der Beihilfefähigkeit muss vor Beginn der Maßnahme vorliegen. Wer ohne Zusage anreist, riskiert, auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Leistungen der PKV ergänzen

Die PKV übernimmt im Ruhestand den vertraglich vereinbarten Anteil (30 Prozent). Wichtig ist hierbei der Blick in das Kleingedruckte: Deckt Ihr Tarif Kurtagegeld ab? Werden Fahrtkosten und Kurtaxe anteilig erstattet? Viele spezielle Beihilfe-Ergänzungstarife schließen Lücken, die durch die Beihilfeverordnungen entstehen könnten, wie zum Beispiel bei den sogenannten „versteckten“ Eigenanteilen.

Sanatorium vs. Heilkur: Die Kostenseite

Bei einem Aufenthalt in einem Sanatorium werden Unterkunft und Verpflegung oft nur bis zu einem bestimmten Höchstsatz pro Tag bezahlt. Diese Sätze sind in der jeweiligen Beihilfeverordnung Ihres Bundeslandes (oder des Bundes) festgeschrieben. Pensionäre sollten prüfen, ob das gewählte Haus diese Sätze einhält oder ob eine Zuzahlung aus eigener Tasche nötig wird. Ärztliche Leistungen und verordnete Heilmittel werden hingegen meist im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) voll im Rahmen des Beihilfesatzes erstattet.

Fazit

Ein Kuraufenthalt im Ruhestand ist eine hervorragende Möglichkeit, die Lebensqualität langfristig zu sichern. Dank des Beihilfesatzes von 70 Prozent sind die Eigenbelastungen für Pensionäre oft geringer als im aktiven Dienst. Dennoch bleibt eine sorgfältige Planung essenziell: Die frühzeitige Abstimmung mit dem Amtsarzt und die Prüfung des PKV-Tarifs sind die wichtigsten Schritte auf dem Weg zur genehmigten Kur.

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