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Brillen & Kontaktlinsen: Was Beihilfe und PKV wirklich zahlen

4 Min. Lesezeit
Infografik über Erstattungsgrenzen für Sehhilfen bei Beamten
Infografik zum Artikel: Brillen & Kontaktlinsen: Was Beihilfe und PKV wirklich zahlen

Für viele Beamte gehört die Anschaffung einer neuen Brille oder von Kontaktlinsen regelmäßig zum Alltag. Doch die Freude über das neue Modell wird oft durch die komplizierte Abrechnung getrübt. Die Erstattung von Sehhilfen ist sowohl in der Beihilfe als auch in der privaten Krankenversicherung (PKV) an strikte Vorgaben gebunden.

Die Sicht der Beihilfe: Höchstbeträge und Indikationen

Die staatliche Beihilfe zeigt sich bei Sehhilfen oft restriktiv. In vielen Bundesländern und im Bund gibt es feste Höchstbeträge für Brillengläser, während das Gestell meist komplett privat gezahlt werden muss (oder nur mit Kleinstbeträgen bezuschusst wird). Zudem ist für die Erstanschaffung oft eine augenärztliche Verordnung notwendig. Bei Folgebeschaffungen reicht in der Regel der Refraktionsnachweis eines Optikers, sofern sich die Dioptrienwerte signifikant geändert haben.

Kontaktlinsen vs. Brille

Kontaktlinsen werden von der Beihilfe meist nur dann erstattet, wenn eine medizinische Indikation vorliegt, die das Tragen von Brillen ausschließt (z. B. bei sehr hohen Dioptrienunterschieden oder Hornhautverkrümmungen). Werden Linsen rein aus kosmetischen Gründen gewählt, erfolgt die Erstattung oft nur bis zur Höhe der Kosten, die für vergleichbare Brillengläser angefallen wären.

Die Rolle des PKV-Ergänzungstarifs

Da die Beihilfe erhebliche Lücken bei Sehhilfen lässt, kommt dem Ergänzungstarif der PKV eine zentrale Bedeutung zu. Viele Tarife für Beamte enthalten Leistungen für Sehhilfen, die über die Beihilfehöchstsätze hinausgehen. Hier werden oft Pauschalen (z. B. 200 bis 400 Euro alle zwei Jahre) gezahlt, die auch für Brillenfassungen verwendet werden können. Wichtig ist hier der Blick in das Kleingedruckte: Manche Tarife leisten nur, wenn auch die Beihilfe vorleistet, andere sind unabhängig davon.

Tipps für die Einreichung

Um eine reibungslose Erstattung zu gewährleisten, sollten Beamte stets eine detaillierte Rechnung einreichen, aus der die Dioptrienwerte und die einzelnen Kostenpositionen (Gläser, Entspiegelung, Härtung) hervorgehen. Bei teuren Gleitsichtbrillen empfiehlt es sich, vorab kurz zu prüfen, ob die Beihilfeverordnung des jeweiligen Bundeslandes spezielle Zuschläge für Mehrstärkengläser vorsieht.

Fazit

Eine neue Brille ist für Beamte meist mit einer Zuzahlung verbunden. Während die Beihilfe nur medizinisch notwendige Basiskosten deckt, fangen gute PKV-Ergänzungstarife den Großteil der Kosten für Gestelle und Komfortleistungen auf. Ein regelmäßiger Vergleich der Tarifkonditionen lohnt sich hier besonders.

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