Beihilfe für Kinder bei Ferienjob: Einkommensgrenzen beachten

In den Semesterferien oder nach dem Abitur zieht es viele Kinder von Beamten in die Arbeitswelt. Ein Ferienjob bessert das Taschengeld auf, kann aber ungeahnte Folgen für den Beihilfeanspruch haben. Eltern sollten genau prüfen, wie viel der Nachwuchs verdienen darf, damit der Status als „berücksichtigungsfähiger Angehöriger“ nicht verloren geht.
Die Kopplung an das Kindergeld
Grundsätzlich gilt in der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) sowie in den meisten Landesverordnungen: Ein Kind ist beihilfeberechtigt, solange für es ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Fällt das Kindergeld weg, erlischt in der Regel auch der Anspruch auf Beihilfe. Das Kind müsste dann vollständig über eine eigene Krankenversicherung (meist GKV im Rahmen des Jobs oder eine eigene PKV) abgesichert werden.
Seit 2012 ist die Einkommensprüfung beim Kindergeld für Kinder in der Erstausbildung zwar weitgehend weggefallen, für die Beihilfe gelten jedoch oft noch separate Grenzwerte.
Einkommensgrenzen in Bund und Ländern
Während der Bund die Einkommensgrenzen für berücksichtigungsfähige Kinder weitgehend liberalisiert hat, gibt es in einigen Bundesländern (z. B. Bayern oder Baden-Württemberg) weiterhin strikte Beträge. Überschreitet das Kind mit seinem steuerpflichtigen Einkommen diesen Grenzwert, entfällt die Beihilfe für das gesamte Kalenderjahr rückwirkend.
Typische Fallstricke:
- Werbungskosten: Vom Bruttoeinkommen dürfen Werbungskosten abgezogen werden.
- Kurzfristige Beschäftigung: Diese ist oft sozialversicherungsfrei, zählt aber zum steuerpflichtigen Einkommen.
- Waisenrente: Auch Rentenbezüge werden auf die Einkommensgrenze angerechnet.
Was passiert in der PKV?
In der privaten Krankenversicherung gibt es für Kinder spezielle Kindertarife. Diese setzen voraus, dass ein Beihilfeanspruch besteht. Fällt dieser weg, muss der Tarif auf einen 100-Prozent-Tarif ohne Beihilfebezug umgestellt werden, was die Prämie vervielfacht. Eltern sollten daher vor Aufnahme einer Tätigkeit des Kindes den Ratgeber ihres Beihilfestelle prüfen oder eine Prognoseberechnung durchführen.
Fazit
Ein Ferienjob ist lobenswert, sollte aber bei Beamtenkindern strategisch geplant werden. Besonders in Bundesländern mit starren Einkommensgrenzen kann ein verdienter Euro zu viel dazu führen, dass die Krankheitskosten des Kindes plötzlich nicht mehr zu 80 Prozent vom Dienstherrn übernommen werden. Ein Blick in die spezifische Landesbeihilfeverordnung ist vor Arbeitsantritt unerlässlich.
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