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Logopädie und Ergotherapie: Was die Beihilfe erstattet

4 Min. Lesezeit
Infografik zur Abrechnung von Logopädie und Ergotherapie
Infografik zum Artikel: Logopädie und Ergotherapie: Was die Beihilfe erstattet

Heilmittel wie Logopädie und Ergotherapie spielen besonders bei der Behandlung von Kindern von Beamten, aber auch nach Schlaganfällen oder bei neurologischen Erkrankungen von Erwachsenen eine große Rolle. Doch die Abrechnung folgt strikten Regeln.

Die ärztliche Verordnung als Basis

Damit die Beihilfe und die PKV leisten, muss zwingend eine ärztliche Verordnung (Rezept) vorliegen. Diese muss vor Beginn der Behandlung ausgestellt werden und die Diagnose sowie die Anzahl der Therapieeinheiten enthalten. Wichtig: Die Behandlung muss von staatlich anerkannten Therapeuten durchgeführt werden.

Höchstsätze der Beihilfe

Die Beihilfe erstattet Heilmittel nicht unbegrenzt. Es gelten die sogenannten Höchstsätze für Heilmittel. Diese Sätze legen fest, wie viel die Beihilfe pro Sitzung (z.B. 45 Minuten Logopädie) maximal zahlt. Liegt die Rechnung des Therapeuten über diesen Sätzen, verbleibt ein Eigenanteil beim Beamten.

Die Rolle der PKV und Ergänzungstarife

Private Krankenversicherungen für Beamte bieten meist Tarife an, die sich an der Beihilfefähigkeit orientieren. Ein guter PKV-Tarif deckt jedoch auch die Beträge ab, die über den Beihilfe-Höchstsätzen liegen. Hierzu ist oft ein „Beihilfe-Ergänzungstarif“ notwendig. Ohne diesen Ergänzungstarif tragen Beamte die Differenz zwischen dem Beihilfesatz und dem tatsächlichen Honorar des Therapeuten selbst.

Besonderheiten bei Kindern

Gerade bei Kindern ist Logopädie häufig eine Langzeittherapie. Hier lohnt es sich, vorab einen Heil- und Kostenplan bei der PKV einzureichen, um die Kostenübernahme für einen längeren Zeitraum zu klären. Die Beihilfe prüft bei längeren Behandlungen gelegentlich die Notwendigkeit durch amtsärztliche Gutachten.

Fazit

Wer auf Logopädie oder Ergotherapie angewiesen ist, sollte die Honorarvereinbarungen der Therapeuten mit den Höchstsätzen der eigenen Beihilfeverordnung abgleichen. Eine leistungsstarke PKV mit Ergänzungstarif schützt hier effektiv vor Zuzahlungen.

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