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Palliativversorgung und Hospiz: Leistungen der Beihilfe

5 Min. Lesezeit
Infografik zur Kostenverteilung bei Hospiz- und Palliativleistungen
Infografik zum Artikel: Palliativversorgung und Hospiz: Leistungen der Beihilfe

Das Thema Palliativmedizin und Hospizversorgung ist hochsensibel. Für Beamte und ihre Angehörigen stellt sich in schweren Zeiten oft die Frage, wie die spezialisierte Versorgung finanziert wird. Das Zusammenspiel zwischen Beihilfe und privater Krankenversicherung (PKV) bietet hier umfassenden Schutz.

Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)

Die SAPV ermöglicht es schwerstkranken Menschen, in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Sie umfasst ärztliche und pflegerische Leistungen, die das Ziel haben, Symptome wie Schmerzen oder Atemnot zu lindern.

Die Beihilfe erkennt die Aufwendungen für SAPV an, wenn eine entsprechende ärztliche Verordnung vorliegt und die Leistung durch qualifizierte Palliative-Care-Teams erbracht wird. Die Abrechnung erfolgt analog zu anderen ärztlichen Leistungen über die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte), wobei spezialisierte Sätze zum Tragen kommen.

Stationäre Hospizversorgung

Ist eine häusliche Versorgung nicht mehr möglich, kommt die Aufnahme in ein stationäres Hospiz in Betracht. Die Kosten für ein Hospiz gliedern sich in:

  1. Beherbergung und Verpflegung
  2. Pflegeleistungen
  3. Ärztliche Betreuung

Beihilfestellen beteiligen sich an den Kosten für einen stationären Hospizaufenthalt, sofern eine ambulante Versorgung nicht ausreicht. Oft wird ein täglicher Zuschuss gezahlt, der sich an den Sätzen der gesetzlichen Krankenversicherung orientiert. Wichtig: Die PKV übernimmt den verbleibenden Prozentsatz, sofern der Tarif keine Lücken für stationäre Pflegeeinrichtungen aufweist.

Besondere Voraussetzungen

Damit die Beihilfe leistet, muss die Erkrankung progredient (fortschreitend) sein und eine begrenzte Lebenserwartung bestehen. Eine Heilung ist nach medizinischem Ermessen ausgeschlossen. Die Antragsstellung sollte zeitnah erfolgen; viele Hospize und Palliativdienste unterstützen die Angehörigen bei der Kommunikation mit der Beihilfestelle.

Beihilfeergänzungstarife beachten

Einige Beihilfeverordnungen decken nicht alle Nebenkosten der Hospizunterbringung ab. Hier greifen hochwertige Beihilfeergänzungstarife der PKV, die Restkosten für Unterkunft oder spezielle therapeutische Angebote übernehmen können.

Fazit

Beamte sind im Bereich der Palliativ- und Hospizversorgung gut abgesichert. Die Beihilfe erkennt die Notwendigkeit dieser spezialisierten Betreuung an. Dennoch ist ein rechtzeitiger Blick in die individuellen Tarifbedingungen der PKV ratsam, um im Ernstfall die volle Unterstützung für eine würdevolle Begleitung zu erhalten.

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