← Zurück zum Ratgeber

Pflege im Dienst: Sachleistungen und Pflegegeld kombinieren

6 Min. Lesezeit
Infografik zur Aufteilung der Kombinationsleistung in der Pflege
Infografik zum Artikel: Pflege im Dienst: Sachleistungen und Pflegegeld kombinieren

Tritt in der Familie ein Pflegefall ein, stehen Beamte oft vor der Frage: Sollen wir die Pflege selbst organisieren oder einen Pflegedienst beauftragen? Die Pflegeversicherung der Beamten (PPV) und die Beihilfe bieten hier mit der sogenannten Kombinationsleistung eine flexible Lösung an.

Das Prinzip der Kombinationsleistung

Beamte haben Anspruch auf Pflegeleistungen, die sich nach dem festgestellten Pflegegrad richten. Sie können wählen zwischen:

  • Pflegegeld: Für die private Pflege durch Angehörige oder Freunde.
  • Pflegesachleistungen: Für die professionelle Pflege durch einen ambulanten Dienst.
  • Kombinationsleistung: Eine Mischung aus beidem.

Wenn ein Pflegedienst nur einen Teil des zustehenden Sachleistungshöchstbetrags ausschöpft, wird das verbleibende Kontingent anteilig als Pflegegeld ausgezahlt. Dies ist besonders sinnvoll, wenn Angehörige die Grundpflege leisten, aber für professionelle Fachleistungen (z. B. Wundversorgung) ein Dienst hinzugezogen wird.

Besonderheiten in der Beihilfe

In der Beihilfe wird die Kombinationsleistung analog zur sozialen Pflegeversicherung berechnet, jedoch unter Berücksichtigung des individuellen Beihilfesatzes (meist 50 % bis 70 % im Alter). Wichtig ist hierbei, dass die Abrechnung des Pflegedienstes direkt mit der Beihilfestelle und der privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) erfolgt.

Ein Beispiel: Nutzt ein Beamter mit Pflegegrad 3 nur 60 % seines Sachleistungsbudgets für den Pflegedienst, stehen ihm noch 40 % des ihm zustehenden Pflegegeldes zu. Dieser Betrag wird dann entsprechend nach dem Beihilfesatz aufgeteilt.

Antragstellung und Nachweise

Um die Kombinationsleistung zu erhalten, muss ein entsprechender Antrag bei der Pflegeversicherung und der Beihilfe gestellt werden. Die Entscheidung für diese Leistungsart ist für sechs Monate bindend, sofern sich die Pflegesituation nicht grundlegend ändert. Beamte sollten darauf achten, dass die Pflegedienste die Abrechnungen transparent gestalten, damit die Restansprüche auf Pflegegeld korrekt berechnet werden können.

Steuerliche Aspekte

Während das Pflegegeld bei der Pflege durch Angehörige oft steuerfrei bleibt, sind Pflegesachleistungen direkt mit dem Dienstleister verrechnete Beträge. Beamte können zusätzlich Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen oder außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen, sofern sie über die erstatteten Leistungen hinausgehen.

Fazit

Die Kombinationsleistung bietet Beamten die größtmögliche Flexibilität, um den Verbleib in der häuslichen Umgebung so angenehm wie möglich zu gestalten. Durch eine kluge Mischung aus professioneller Hilfe und familiärer Unterstützung lassen sich die Budgets von PKV und Beihilfe optimal ausschöpfen, ohne die Qualität der Pflege zu gefährden.

Jetzt persönlich beraten lassen

Sichern Sie sich Ihren passenden PKV-Tarif als Beamter oder Anwärter – schnell, unverbindlich und kostenfrei.