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Reha nach Schlaganfall: Beihilfe & PKV Leistungen

5 Min. Lesezeit
Infografik zum Ablauf einer neurologischen Rehabilitation für Beamte
Infografik zum Artikel: Reha nach Schlaganfall: Beihilfe & PKV Leistungen

Ein Schlaganfall trifft Betroffene meist völlig unvorbereitet und stellt das Leben von einer Sekunde auf die andere auf den Kopf. Für Beamte stellt sich in dieser belastenden Situation schnell die Frage, wie die anschließende medizinische Rehabilitation finanziert wird. Da Beamte nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, ist hier nicht die DRV der Ansprechpartner, sondern die Beihilfe in Kombination mit der privaten Krankenversicherung (PKV).

Der Unterschied zwischen AHB und Sanatoriumskur

Im Beihilferecht wird strikt zwischen einer Anschlussheilbehandlung (AHB) und einer allgemeinen Sanatoriumsbehandlung unterschieden. Nach einem Schlaganfall erfolgt in der Regel eine AHB. Diese schließt sich unmittelbar (meist innerhalb von 14 Tagen) an den Krankenhausaufenthalt an. Der Vorteil: Die Hürden für die Anerkennung sind bei einer AHB deutlich niedriger als bei einer freiwilligen Kur, da die medizinische Notwendigkeit durch den vorangegangenen Akutaufenthalt evident ist.

Beihilfefähigkeit neurologischer Leistungen

Die neurologische Rehabilitation ist in verschiedene Phasen unterteilt (Phase A bis F). Während Phase A die Akutbehandlung im Krankenhaus beschreibt, umfasst die klassische Reha meist die Phasen C und D. Die Beihilfe übernimmt die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und ärztliche Leistungen, sofern die Einrichtung die Voraussetzungen der jeweiligen Beihilfeverordnung erfüllt. Wichtig ist hierbei, dass die Klinik eine Zulassung für stationäre Rehabilitationsmaßnahmen besitzt.

Ein kritischer Punkt sind oft die sogenannten Wahlleistungen. Wer im Krankenhaus Anspruch auf ein Einbettzimmer und Chefarztbehandlung hat, möchte dies meist auch in der Reha-Klinik nutzen. Hier muss jedoch genau geprüft werden, ob der gewählte PKV-Tarif diese Leistungen auch im Reha-Sektor abdeckt, da viele Tarife stationäre Wahlleistungen auf Akutkrankenhäuser beschränken.

Den Antrag richtig stellen

Bei einer AHB unterstützt meist der Sozialdienst des Krankenhauses bei der Antragstellung. Dennoch sollten Beamte umgehend Kontakt mit ihrer Beihilfestelle und ihrer PKV aufnehmen. Für die Beihilfe ist oft ein ärztliches Gutachten oder eine Bescheinigung des Krankenhauses erforderlich, aus der die Notwendigkeit der sofortigen Weiterbehandlung hervorgeht.

In der PKV hängt die Kostenzusage stark vom gewählten Tarif ab. Hochwertige Beamtentarife leisten bei einer AHB ohne vorherige Zusage im gleichen Umfang wie bei einem Krankenhausaufenthalt. Dennoch ist eine schriftliche Deckungszusage vor Antritt der Maßnahme dringend zu empfehlen, um nicht auf Differenzkosten sitzen zu bleiben.

Fazit

Die Absicherung nach einem Schlaganfall ist für Beamte durch das duale System aus Beihilfe und PKV grundsätzlich sehr gut. Entscheidend ist die schnelle Kommunikation zwischen Krankenhaus, Beihilfestelle und Versicherung. Achten Sie besonders darauf, ob Ihre PKV Reha-Leistungen vollumfänglich abdeckt oder ob hier Summenbegrenzungen pro Tag gelten, um finanzielle Überraschungen zu vermeiden.

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