Verdienstausfall bei Beamten-Ehegatten: Was leistet die PKV?

In vielen Beamtenfamilien ist der Ehepartner über den Beamten beihilfeberechtigt, sofern die geltenden Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Doch was passiert, wenn dieser Partner – etwa bei einer selbstständigen Tätigkeit oder einer Teilzeitbeschäftigung – durch Krankheit länger ausfällt? Hier entstehen oft gefährliche Versorgungslücken, da die Beihilfe lediglich Krankheitskosten, aber keinen Verdienstausfall erstattet.
Beihilfe leistet keinen Lohnersatz
Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass die Beihilfe in Analogie zum gesetzlichen Krankengeld fungiert. Die Beihilfe ist eine Kostenbeteiligung an medizinischen Leistungen (Arzt, Medikamente, Krankenhaus). Wenn ein mitversicherter Ehepartner aufgrund einer langwierigen Erkrankung nicht arbeiten kann, zahlt die Beihilfestelle keinen Cent für den entgangenen Lohn.
Die Rolle der PKV für den Ehegatten
Der Ehepartner ist in der Regel über einen Restkostentarif in der PKV abgesichert. Dieser Tarif deckt die 30 % bis 50 % der Krankheitskosten ab, die nicht durch die Beihilfe gedeckt sind. Ein Krankentagegeld (KTG) ist in diesen Tarifen jedoch nicht automatisch enthalten.
Besonders prekär wird es für selbstständige Ehepartner von Beamten: Fällt das Einkommen weg, bleiben die Fixkosten bestehen, während die Krankenversicherung nur die Heilbehandlung finanziert. Hier muss zwingend ein eigenständiger Krankentagegeld-Tarif in der PKV abgeschlossen werden.
Einkommensgrenzen beachten
Ein wichtiges Detail für Beamte ist die Einkommensgrenze des Ehepartners (je nach Bundesland unterschiedlich, oft zwischen 18.000 und 22.000 Euro pro Jahr). Steigt das Einkommen durch eine Aufnahme der Arbeit über diese Grenze, entfällt der Beihilfeanspruch komplett. In diesem Moment muss der Ehepartner sich voll privat oder gesetzlich versichern.
Sollte der Partner jedoch innerhalb der Grenze bleiben und erkranken, sichert das Krankentagegeld den Lebensstandard. Wichtig: Das KTG muss in der Höhe so gewählt werden, dass es den Nettoverdienst nicht übersteigt (Bereicherungsverbot), aber die Lücke schließt.
Sonderfall: Kinderbetreuung bei Krankheit
Wenn der gesunde Beamte zu Hause bleiben muss, um die Kinder zu betreuen, weil der beihilfeberechtigte Ehepartner schwer erkrankt ist, gibt es unter engen Voraussetzungen Sonderurlaub oder Haushaltshilfe über die Beihilfe. Ein direkter Geldersatz für den kranken Partner bleibt jedoch aus.
Fazit
Beamte sollten die Absicherung ihres Partners nicht allein auf die Beihilfe stützen. Während die Heilungskosten gut abgedeckt sind, stellt der Verdienstausfall ein erhebliches Risiko dar. Ein zusätzlicher Krankentagegeld-Baustein in der PKV des Ehepartners ist für alle unverzichtbar, die auf das Zusatzeinkommen angewiesen sind.
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