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Beamtenpension: Der PKV-Check beim Übergang in den Ruhestand

6 Min. Lesezeit
Infografik zum Wechsel des Beihilfesatzes beim Eintritt in die Pension
Infografik zum Artikel: Beamtenpension: Der PKV-Check beim Übergang in den Ruhestand

Der Eintritt in den Ruhestand ist für Beamte ein Meilenstein, der auch die private Absicherung massiv beeinflusst. Während das Einkommen sinkt, verändern sich die Rahmenbedingungen der Krankenversicherung meist zum Vorteil des Versicherten – sofern man die Weichen rechtzeitig richtig stellt.

Der steigende Beihilfesatz

In den meisten Bundesländern und beim Bund erhöht sich der Beihilfesatz mit dem Eintritt in die Pension. Aktive Beamte erhalten in der Regel 50 % Beihilfe. Pensionäre hingegen haben oft Anspruch auf 70 % Beihilfe. Das bedeutet: Der privat zu versichernde Anteil sinkt von 50 % auf 30 %.

Achtung: Dies führt dazu, dass Sie Ihren PKV-Tarif umstellen müssen. Die Versicherung muss über den geänderten Beihilfestatus informiert werden, damit sie den Versicherungsschutz anpasst. Der Beitrag sinkt dadurch meist deutlich, da ein geringeres Risiko bei der Versicherung verbleibt.

Was passiert mit den Altersrückstellungen?

Wer über Jahre hinweg in einer PKV versichert war, hat Altersrückstellungen gebildet. Diese dienen dazu, die Beitragssteigerungen im Alter abzufedern. Beim Übergang in die Pension werden diese Rückstellungen wirksam und stabilisieren den Beitrag, selbst wenn das allgemeine Gesundheitsrisiko steigt. Zusätzlich entfällt mit dem 60. Lebensjahr der gesetzliche Beitragszuschlag von 10 %, was die Prämie weiter entlastet.

Die Pflegepflichtversicherung im Blick

Ein oft übersehener Punkt ist die Pflegepflichtversicherung (PVB). Anders als bei der Krankenversicherung gibt es hier keinen erhöhten Beihilfesatz im Ruhestand. Beamte müssen weiterhin den vollen Beitrag für ihren Pflegeanteil leisten. Da die Pflegebeiträge in den letzten Jahren branchenweit gestiegen sind, sollte dieser Posten in der Kalkulation der Pensionsbezüge nicht unterschätzt werden.

Checkliste für den Ruhestandsbeginn

  1. Beihilfestelle informieren: Beantragen Sie rechtzeitig Ihren neuen Beihilfeausweis.
  2. PKV-Anpassung: Senden Sie den Pensionsbescheid an Ihre Krankenversicherung, um den Tarif auf 30 % (bzw. den neuen Restsatz) umzustellen.
  3. Beitragsentlastungstarife: Falls Sie einen Beitragsentlastungstarif (BEP) bespart haben, wird dieser nun gegengerechnet und mindert Ihre monatliche Belastung sofort.
  4. Familienzuschläge: Prüfen Sie, ob durch den Wegfall von kinderbezogenen Anteilen in der Beihilfe Anpassungsbedarf bei den Mitversicherten besteht.

Fazit

Der Ruhestand macht die PKV für viele Beamte so günstig wie nie zuvor. Durch den erhöhten Beihilfesatz von 70 % und das Greifen der Altersrückstellungen bleibt die private Krankenversicherung auch bei kleineren Pensionsbezügen eine wirtschaftlich hochattraktive Lösung. Die rechtzeitige Meldung an die Versicherung ist jedoch zwingend erforderlich.

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