Professionelle Zahnreinigung (PZR) für Beamte & Beihilfe

Die professionelle Zahnreinigung (PZR) gehört zu den Standardleistungen für gesundheitsbewusste Beamte. Doch bei der Abrechnung nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) gibt es immer wieder Diskussionen über die Erstattungsfähigkeit bestimmter Positionen.
Abrechnung nach GOZ 1040
Die PZR wird nach der Ziffer 1040 GOZ abgerechnet. Die Kosten berechnen sich aus der Anzahl der Zähne und dem gewählten Steigerungssatz. Üblich ist der 2,3-fache Satz. Wenn der Zahnarzt einen höheren Satz (z. B. 3,5-fach) ansetzt, muss dies medizinisch begründet sein (z. B. durch besonders starken Zahnstein oder engen Zahnbestand).
Erstattung durch die Beihilfe
Die meisten Beihilfeverordnungen (Bund und Länder) erkennen die PZR als medizinisch notwendige Prophylaxe an. Es gibt jedoch Unterschiede:
- Häufigkeit: Oft ist die Erstattung auf zweimal pro Kalenderjahr begrenzt.
- Höchstsätze: Einige Bundesländer deckeln den erstattungsfähigen Betrag pro Zahn oder pro Sitzung.
- Materialkosten: Kosten für verwendete Pasten oder Pulverstrahlgeräte sind manchmal in der Gebühr enthalten und dürfen nicht separat ausgewiesen werden.
Leistung der PKV
Die private Krankenversicherung übernimmt den restlichen Prozentsatz (meist 20 % bis 50 %). Hochwertige Tarife für Beamte leisten hier oft ohne betragliche Begrenzung, solange die GOZ eingehalten wird. Wichtig ist jedoch der Blick in das Kleingedruckte: Einige Anwärtertarife oder Basistarife können Summenbegrenzungen für Prophylaxe in den ersten Versicherungsjahren vorsehen.
Was tun bei Kürzungen?
Kürzt die Beihilfe die Erstattung, liegt dies meist an einem zu hohen Steigerungssatz ohne ausreichende Begründung. In diesem Fall kann man den Zahnarzt um eine Nachbesserung der Begründung bitten. Die PKV zeigt sich hier oft kulanter als die staatliche Beihilfe.
Fazit
Beamte sind bei der PZR hervorragend abgesichert. In der Regel werden bei einem 2,3-fachen Satz fast 100 % der Kosten durch das Zusammenspiel von Beihilfe und PKV gedeckt. Zweimal jährliche Vorsorge ist somit meist ohne nennenswerte Zuzahlung möglich.
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