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Zahntechnik & Material: So maximieren Beamte die Beihilfe

4 Min. Lesezeit
Infografik zu Material- und Laborkosten bei Zahnersatz für Beamte
Infografik zum Artikel: Zahntechnik & Material: So maximieren Beamte die Beihilfe

Zahnersatz gehört zu den teuersten Leistungen in der Gesundheitsversorgung von Beamten. Während das zahnärztliche Honorar über die GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) klar geregelt ist, sorgen die Material- und Laborkosten oft für böse Überraschungen bei der Erstattung durch die Beihilfe.

Das Prinzip der beihilfefähigen Materialkosten

Die Beihilfe erstattet Material- und Laborkosten nicht grenzenlos. Die meisten Beihilfeverordnungen (insbesondere des Bundes) orientieren sich am sogenannten BEL II (Bundeseinheitliches Verzeichnis der abrechnungsfähigen Leistungen für zahntechnische Leistungen). Privatliquidationen von gewerblichen Laboren liegen oft deutlich über diesen Sätzen. Viele Beihilfestellen kürzen die Erstattung daher pauschal auf einen bestimmten Prozentsatz (z.B. 40 % oder 60 %) der Gesamtkosten oder begrenzen sie auf das Niveau der gesetzlichen Kassenleistungen.

Edelmetalle und Keramik: Die Hürden

Besonders bei der Verwendung von Edelmetallen (Gold) oder hochwertiger Vollkeramik gibt es strikte Vorgaben. Oft sind nur die Kosten für eine "wirtschaftliche" Versorgung beihilfefähig. Wer sich für das teuerste Implantat-Material oder vollverblendete Kronen im nicht sichtbaren Bereich entscheidet, muss damit rechnen, dass ein Teil der Materialkosten als Privatvergnügen eingestuft wird.

Die Rolle des Beihilfeergänzungstarifs

Hier zeigt sich der Wert eines guten Beihilfeergänzungstarifs in der PKV. Diese Tarife sind speziell darauf ausgerichtet, die Lücken zu schließen, die durch die Deckelung der Beihilfe bei Sachkosten entstehen. Ein guter Ergänzungstarif übernimmt die verbleibenden 20 % bis 30 % der Kosten sowie die Anteile, die die Beihilfe als "nicht beihilfefähig" eingestuft hat.

Tipps für die Praxis

Bevor Sie die Behandlung beginnen, sollten Sie dem Zahnarzt mitteilen, dass Sie beihilfeberechtigt sind. Ein erfahrener Zahnarzt kann das Labor anweisen, die Abrechnung so nah wie möglich an den beihilfefähigen Höchstsätzen zu orientieren. Zudem ist das Einreichen des Heil- und Kostenplans bei der Beihilfestelle vor Behandlungsbeginn in vielen Bundesländern ab einer gewissen Summe (oft 2.000 €) sogar verpflichtend.

Fazit

Material- und Laborkosten sind die häufigste Ursache für Eigenanteile beim Zahnersatz. Durch die Kombination aus einem beihilfekonformen Kostenvoranschlag und einem leistungsstarken Beihilfeergänzungstarif in der PKV lassen sich diese Kosten jedoch fast vollständig abdecken.

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